Auch harsche Google-Bewertungen fallen unter die Meinungsfreiheit
Ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein zeigt, dass unzufriedene Kunden einen weiten Spielraum dabei haben, wie sie Unternehmen im Internet kritisieren. Im Zweifel geht die Meinungsfreiheit vor dem Schutz der Reputation des Kritisierten. […]