Sechs Stunden und mehr verbringen die meisten Arbeitnehmer täglich an ihrem PC. Wenn über diesen langen Zeitraum eine ungesunde Körperhaltung eingenommen wird, können schwere und dauerhafte Rücken- und Haltungsschäden die Folge sein. [...]
Diese Problematik wurde schnell nach Entstehen der Computerarbeitsplätze, Anfang der 90er Jahre erkannt. Die in den 90ern in Kraft getretene Bildschirmarbeitsverordnung regelt die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und verpflichtet die Arbeitgeber, die Bildschirmarbeitsplätze nach ganz bestimmten Vorgaben zu gestalten.
Zu diesem Thema siehe auch das Citrix Whitepaper Adaptive Workspace – Arbeiten im 21. Jahrhundert
HÖHENVERSTELLBARE TISCHE UND STÜHLE
Wenn Ober- und Unterarm beim Bedienen der Tastatur im rechten Winkel sind, und die Sitzfläche des Stuhls so eingestellt ist, dass auch die Ober- und Unterschenkel in rechtem Winkel zueinander stehen, wird die ergonomisch optimale Körperhaltung erreicht. Am ehesten kann diese Körperhaltung erreicht werden, wenn sowohl der Stuhl, als auch der Tisch höhenverstellbar sind. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn beispielsweise im Rahmen von Teamarbeit mehrere Arbeitnehmer sich einen Bildschirmarbeitsplatz teilen.
- Der Schreibtisch muss eine Breite von mindestens 60 cm aufweisen. Für ein uneingeschränktes Arbeiten und die individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes sollten eher 80 cm Breite zur Verfügung stehen.
- Die Höhe bis zur Tischunterkante sollte mindestens 68 cm betragen, die Höhe der Tischfläche 72 bis 75 cm.
- Der Arbeitsplatz eines jeden Arbeitnehmers muss eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² bieten.
- An keiner Stelle sollte die freie Bewegungsfläche weniger als 1,00 m betragen.
OPTIMALE LICHTVERHÄLTNISSE SCHAFFEN
Optimale Lichtverhältnisse tragen zu einem besseren Wohlbefinden bei. Schlechte Lichtverhältnisse schaden nicht nur den Augen, Sie führen bei langem Schauen auf kurze Distanz zu Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Der Bildschirmarbeitsplatz sollte in unmittelbarer Fensternähe, jedoch blendfrei arrangiert werden. Blendungen und störende Reflexionen müssen mit verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen (z.B. Rollläden oder Jalousien) versehen sein. Wenn das Tageslicht nicht ausreicht, müssen Arbeitsräume künstlich beleuchtet werden. Die künstliche Beleuchtung muss den Raum ausreichend hell, gleichmäßig und möglichst farbneutral ausleuchten. Im kompletten Raum muss die Allgemeinbeleuchtung in einer Höhe von 85 cm über dem Boden mindestens 100 Lux erreichen.
DIE IDEALE PLATZIERUNG DES MONITORS
Der Monitor sollte quer zum Fenster und zur Deckenbeleuchtung aufgestellt werden, um Blendungen und Reflexionen zu vermeiden. Abhängig von der Größe des Monitors sollte der Sitzabstand gewählt werden. Bei kleineren Bildschirmen (15 Zoll) reicht der vorgeschriebene Mindestabstand von 50 cm. Bei größeren Monitoren werden 60 bis 100 cm empfohlen. Ab einer Monitorgröße von 20 Zoll sollte der Abstand zwischen Monitor und Augen mindestens 70 cm betragen. Der Monitor ist richtig positioniert, wenn der Blick darauf leicht nach unten fällt. Bei gerader Sitzhaltung sollten die Augen etwa eine Handbreit über den oberen Bildschirmrand hinwegschauen. (red)
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