Alle Wahlberechtigten können am 29. September 2019 Ihre Stimme abgeben. Aber was passiert, wenn ein wichtiger Termin, Urlaub oder Krankheit den Besuch in der zuständigen Wahlbehörde verhindert? Dann ist der einfachste Weg mittels Handy-Signatur eine Wahlkarte zu beantragen. [...]
Eine Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität. Mit der Wahlkarte kann auch außerhalb der Heimatgemeinde – sowohl in einem Wahllokal, als auch mittels Briefwahl – gewählt werden. Wenn Sie also im Besitz einer Wahlkarte sind, können Sie auch kurzfristig noch entscheiden, ob sie in einem Wahllokal wählen wollen oder per Briefwahl an der Nationalratswahl am 29. September teilnehmen. Wichtig ist allerdings: Die Wahlkarte muss jedenfalls spätestens am Wahltag bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder in einem Wahllokal, so lange dieses geöffnet hat, abgegeben werden.
Wie kommt man am einfachsten zu einer Wahlkarte?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Wahlkarte zu beantragen – nachfolgend hat A-Trust die einfachsten, digitalen Wege zusammengetragen, wie man möglichst schnell und unkompliziert zu seiner Wahlkarte kommt:
1. Am Computer über das Digitale Amt
Online gibt es mehrere Anbieter, die bei der Beantragung einer Wahlkarte Hilfe anbieten, A-Trust empfiehlt das „Digitale Amt“. Auf oesterreich.gv.at finden Sie alle nötigen Informationen zur Beantragung. Hier können Sie Ihre Postleitzahl oder Heimatgemeinde eingeben um direkt zur zuständigen Stelle zu gelangen. Zur Verifikation Ihrer Identität verwenden Sie am besten Ihre Handy-Signatur.
2. Mobil mittels Smartphone
Auch mobil lässt sich das Digitale Amt über oesterreich.gv.at nutzen – dann geht es noch schneller und einfacher. Postleitzahl oder Heimatgemeinde eingeben und per Handy-Signatur bestätigen – am besten, Sie installieren gleich noch die praktische Handy-Signatur-App und sparen sich in Zukunft viele weitere, unnötige Klicks. Mit der Handy-Signatur-App kann jede digitale Unterschrift einfach per Fingerprint oder Face-ID bestätigt werden – es muss also kein SMS TAN mehr abgetippt werden!
3. Direkt über die App Digitales Amt
Am besten nutzen Sie die Handy-Signatur in Verbindung mit der App von österreich.gv.at. Das „Digitale Amt“ bietet nützliche Informationen und erleichtert viele Amtswege – unter anderem eben auch den Antrag einer Wahlkarte. Für Android–Smartphones finden Sie die App hier, iPhone-User werden hier fündig. Achtung: Es ist ein aktiver Fingerprint oder Face-ID erforderlich!
Wie auch immer man die Wahlkarte beantragt, die Frist muss beachtet werden! Anträge müssen bis zum 25. September 2019 einlangen. Auch ist der Postweg zu berücksichtigen, falls eine Briefwahl beabsichtigt ist!
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