Flexible SLAs sichern gegen Überraschungen wie Safe Harbor ab

Die Datenverarbeitung nach hiesigen Datenschutz-Richtlinien ist – zwar mit Vorwarnung, aber doch von einem Tag auf den anderen – von der Kür zur Pflicht geworden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes stellt Cloud-Anbieter und Anwender jetzt vor eine Mammut-Aufgabe. [...]

Ist die momentane Rechtsunsicherheit für den Mittelstand ein Grund, Cloud-Computing-Pläne in die Schublade zu legen? „Mit Sicherheit nicht“, bekräftigt Holger Müller, Business Unit Manager von IT Management und Betrieb bei Fritz & Macziol: „Es zeigt sich jedoch deutlich, wie wichtig umfassende und flexible Service-Levels-Agreements (SLAs) sind.“ Dadurch können sich Unternehmen auch vor nicht vorherzusehenden Ereignissen schützen. Auf was bei Cloud-Verträgen, auch nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor, besonders zu achten, ist zeigt Holger Müller in den folgenden Tipps.

WAS BEDEUTET DAS EUGH-URTEIL FÜR SLAS?

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und man nicht ausschließen kann, dass diese Daten auch in den USA gespeichert oder verarbeitet werden, so darf aufgrund des EuGH-Urteils zum Safe-Harbor-Abkommen nicht mehr auf dieses im Vertrag verwiesen werden. Es müssen EU-Standardvertragsklauseln zur Absicherung des gesetzlich vorgeschriebenen Schutzniveaus vereinbart werden. Microsoft hat dies z.B. für Office365 bereits umgesetzt.

Tipp 1: Aufgabenteilung – Wer macht was?

Für den Betrieb muss klar sein, wer für welche Aufgaben rund um die Cloud-Infrastruktur zuständig ist – der Auftraggeber oder der Auftragnehmer. Die Zusammenarbeit mit einem Cloud-Provider hat meist zum Ziel Routineaufgaben auszulagern – und das sollten Sie schriftlich haben. Achten Sie deshalb insbesondere bei IaaS und PaaS darauf, dass in den Vereinbarungen genau festgehalten ist, wer sich um die Überwachung der Systeme, um Patch-Management, Security, Monitoring sowie Backup und Recovery kümmert.

Tipp 2: Flexible, maßgeschneiderte SLAs

Klären Sie, ob überhaupt individuell benötigte SLAs vereinbart werden können oder ob die Standard-SLAs des Anbieters akzeptiert werden müssen. Die Services sollten sich den Geschäftsanforderungen anpassen und, wenn sich diese ändern, flexibel mitgehen. Um Services kosteneffizient zu gestalten, muss darüber hinaus den unterschiedlichen Datenschutzanforderungen Rechnung getragen werden. Unternehmenskritische und geschäftsrelevante Daten sind von nicht geschäftsrelevanten zu unterscheiden und durch differenzierte SLAs unterschiedlich zu behandeln. Dies sorgt dafür, dass die Kosten nicht explodieren.

Klären Sie darüber hinaus, welcher Teil der SLAs im individuellen Vertrag und damit für die Vertragslaufzeit gültig ist und welcher Teil über die AGB des Anbieters abgedeckt wird. Denn ein Vertrag kann in der Regel einseitig nicht verändert werden, bei einer Anpassung der AGB sieht es juristisch deutlich komplizierter aus. Schließlich ist ratsam festzuhalten, dass es bei Vertragsende eine vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflicht des Anbieters gibt, um die Daten zu einem neuen Anbieter zu migrieren.

Tipp 3: Stolperfallen bei der Performance

Sind in den SLAs Kennzahlen für die Performance angegeben, sollte jeder Teil der Services berücksichtigt werden, also auch die Latenzzeiten und Verfügbarkeit von WAN-Leitungen. Ebenso gilt zu prüfen, ob am Unternehmensstandort des Auftraggebers überhaupt die Definition eines SLAs möglich ist. Internetverbindungen haben in der Regel keinen festen Quality of Service und können den Cloud-Service massiv beeinträchtigen. Darüber hinaus macht es einen großen Unterschied, an welchem Übergabepunkt Performance-Merkmale gemessen werden. In der Regel erbringen die Rechenzentren der führenden Service-Provider wesentlich höhere SLAs als am Router im Rechenzentrum oder Standort des Auftraggebers. Klären Sie deshalb vorab, an welchem Übergabepunkt welche Service-Levels gelten und ob Leistungen wie die Leitungen zum Unternehmensstandort zum Service des Dienstleisters gehören.


Mehr Artikel

News

Digitale Fähigkeiten der Österreicher:innen lassen zu wünschen übrig

39 Prozent der Beschäftigten in Österreich arbeiten nur selten mit digitalen Tools. Dabei ist klar: die Digitalisierung betrifft immer mehr Jobs. Vor diesem Hintergrund fühlt sich nur etwa jeder Achte hierzulande sehr gut auf die Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen vorbereitet. Das sind die Ergebnisse der repräsentativen kununu Arbeitsmarktstudie, für die über 3.000 Beschäftigte in Österreich befragt wurden. […]

News

Mehrheit der Unternehmen könnte den Geschäftsbetrieb nach einer Cyberattacke nicht weiterführen

Den Backups gilt sowohl die Sorge der Securityverantworlichen als auch die Aufmerksamkeit der Hacker. So zeigt die global durchgeführte ESG-Commvault-Studie „Preparedness Gap: Why Cyber-Recovery Demands a Different Approach From Disaster Recovery“, dass nur jedes fünfte Unternehmen weltweit zuversichtlich ist, nach einer Cyberattacke seine Geschäftsprozesse weiterführen zu können. […]

News

KI und Cybersicherheit eröffnen dem Channel Wachstumschancen

Der Bericht „State of the Channel 2025“ zeigt, dass die Nachfrage nach künstlicher Intelligenz im gesamten Channel gestiegen ist, insbesondere bei umsatzgenerierenden Aktivitäten. 53 Prozent der in der DACH-Region befragten Unternehmen betrachten die komplexer werdende Technologie als wichtigsten Faktor für die Kundennachfrage nach Knowhow im Channel. […]

News

Check Point integriert CloudGuard in Nutanix Cloud Platform

Check Point will mit der Kollaboration den Herausforderungen begegnen, denen sich Unternehmen bei der Migration hin zu Cloud-Infrastrukturen gegenübersehen. Durch die Nutzung des Nutanix Service Insertion Frameworks und die Unterstützung des AHV-Hypervisors bietet CloudGuard eine konsistente Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien und Transparenz bezüglich Bedrohungen. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*