Die Datenverarbeitung nach hiesigen Datenschutz-Richtlinien ist – zwar mit Vorwarnung, aber doch von einem Tag auf den anderen – von der Kür zur Pflicht geworden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes stellt Cloud-Anbieter und Anwender jetzt vor eine Mammut-Aufgabe. [...]
Tipp 4: Vorsicht bei Verfügbarkeiten – 99,5 Prozent sind nicht immer das Gleiche
Die Verfügbarkeit ist bei Cloud-Services die wohl wichtigste Kennzahl und wird gerne – auch zu Marketingzwecken – in den Vordergrund gerückt. Doch es lauern Stolperfallen: zum Beispiel der für die Verfügbarkeit zugrunde gelegte Zeitraum. Wird die Verfügbarkeit beispielsweise auf Monatsbasis berechnet, bedeuten 99,5 Prozent Verfügbarkeit, dass der Service im Laufe eines Monats für 3,7 Stunden ausfallen darf. Bei der Berechnung auf Jahresbasis hingegen kann es passieren, dass die ganze pro Jahr erlaubte Ausfallzeit in einem Monat liegen darf – also insgesamt 43,8 Stunden. Man stelle sich nun einen Händler vor, dessen Online-Shop im Weihnachtsgeschäft fast zwei Tage lang nicht verfügbar ist. Ohne wasserdichten Vertrag würde er auf existenziellen Umsatzeinbußen sitzen bleiben.
Tipp 5: In transaktionsbasierten Systemen Datenbanken sichern
Bei Infrastrukturen mit vielen Transaktionen und entsprechend großen Datenbanken spielt deren Sicherung eine große Rolle, um die Konsistenz der Daten zu gewährleisten. Wird eine solche Datenbank nur einmal täglich gesichert, kann die Zeitspanne zwischen Sicherung und Ausfall große finanzielle Schäden nach sich ziehen. Um logische Fehler zu vermeiden, ist es deshalb ratsam per SLA eine „Point-in-Time Recovery“ der Daten festzuhalten. Das bedeutet eine kontinuierliche Datensicherung, minimale Restore-Zeiten, ein zentrales Management von Backups und somit eine erhöhte Datensicherung. So lässt sich schnell und einfach jeder Zeitpunkt der Datenbank wiederherstellen und die Arbeit mit minimaler Verzögerung wieder aufnehmen.
Tipp 6: Desaster Recovery und Übertragung von großen Datenmengen
Was passiert im Falle des Falles – beispielsweise bei der Desaster Recovery. Entscheidend sind die SLAs und die dahinter liegenden Abläufe im Bereich Backup-as-a-Service (BaaS). Dies kann im Katastrophenfall zu einem „Desaster“ werden, wenn die Wiederherstellung der Daten viel zu lange dauert oder aufgrund der großen Datenmengen gar unmöglich wird.
Tipp 7: Datenverlust und höhere Gewalt
Eine weitere wichtige Anforderung, die SLAs abdecken sollten, ist der Schutz vor Datenverlust. Zu achten ist dabei auch auf Ausnahmesituationen wie höhere Gewalt oder andere Vorkommnisse, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen und wie diese Fälle im Vertrag geregelt sind.
Tipp 8: Wie werden SLAs überhaupt eingehalten
Niedergeschriebene SLAs sind schön und gut. Wichtig ist jedoch auch deren Einhaltung und Nachweis. Prüfen Sie die Nachweiserbringung der Einhaltung der SLAs. Wie ist das SLA-Reporting des Providers gestaltet oder ist sogar der Aufragnehmer selbst in der Pflicht die Nachweise zu erbringen?
FAZIT
Agilität, Kosteneffizienz und bessere IT-Services bei gleichzeitiger Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Regularien, das erwarten Unternehmen von Cloud-Lösungen. Um technologisch und finanziell von Cloud Computing zu profitieren, müssen Service-Provider bei der Vertragsgestaltung ebenso kompetent und flexibel sein wie ihre Produkte. Da jedes Unternehmen und jedes Geschäftsmodell unterschiedlich ist, sollten auch die SLAs so individualisierbar sein, wie es die Lösungen von sich selbst versprechen. Nur durch umsichtige Prüfung der Cloud-Verträge und vorausschauende Festlegung der SLAs stellen Sie sicher, dass Sie statt einer Überraschung die passende, skalierbare Infrastruktur für Ihre IT- und Geschäftsstrategie bekommen. (pi)
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