Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglicht der IT-KV eine Umwandlung bestehender Gehaltsbestandteile für eine betriebliche Altersvorsorge. Arbeitgeber können ohne Zusatzkosten ein Firmenpensionsmodell für Mitarbeiter umsetzen. Für die umgewandelten Beträge fallen sogar die Lohnnebenkosten weg. [...]
Möglicherweise denken wir nicht besonders gerne an unsere Pensions-Zeit. Wir müssen davon ausgehen, dass die für uns zu erwartenden Pensionen weiter sinken werden. Das hat viele Gründe, wie zB die steigende Lebenserwartung, längere Ausbildungszeiten oder sinkende Geburtenraten. Durch diese Faktoren liegt es auf der Hand, dass die gesetzliche Vorsorge zukünftig alleine nicht ausreichen kann.
Die Lösung mit dem IT-Kollektivvertrag
Für Mitarbeiter die dem IT-Kollektivvertrag unterliegen gibt es eine gute Lösung. Im Wege einer Gehaltsumwandlung kann „brutto-für-netto“ aus dem unversteuerten Einkommen vorgesorgt werden. Möglich ist das auch für angestellte Familienmitglieder oder für GmbH-Geschäftsführer mit einer Beteiligung bis max. 25% am Unternehmen. Arbeitgeber sparen sich bei diesem Modell die Lohnnebenkosten für die umgewandelten Beträge. Die Beiträge werden in der Pensionskasse KESt- und KÖSt-frei veranlagt. Das zu Pensionsantritt angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausbezahlt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer ist 40 Jahre alt, Bruttojahresgehalt 48.000 Euro. 2.400 Euro sollen jährlich für die Pensionsvorsorge verwendet werden. Wir vergleichen die private Veranlagung aus versteuertem Gehalt mit einer Umwandlung im Rahmen des IT-Kollektivvertrages. Es handelt sich um ein Beispiel der VBV-Pensionskasse, bezüglich der Veranlagung sind die gleichen Prämissen hinterlegt (5 Prozent-Performance, Pensionsantritt 65, Witwenübergang 30 Prozent, 3 Prozent Beitragssteigerung).
Die private Veranlagung: 2.400 Euro lösen Kosten von 3.148,80 Euro im Unternehmen aus. Das liegt an den Lohnnebenkosten die in der Höhe von 748,80 Euro dazukommen. Nach allen Abzügen kommen dann beim Arbeitnehmer netto 1.175,50 Euro an. Dieser Betrag kann dann veranlagt werden und ergibt eine private jährliche Zusatzpension in Höhe 3.374 Euro (KESt bereits abgezogen).
Für den Arbeitgeber gibt es keine zusätzlichen Belastungen. Auch für den Arbeitnehmer steht fast der ganze Betrag zur Verfügung. Es wird nur eine geringe Versicherungssteuer in Höhe von 2,5 Prozent abgezogen, deshalb kommen von den 2.400 Euro immerhin 2.341,47 Euro in die Veranlagung. Diese Veranlagung ist KESt- und KÖSt-frei und ergibt unter den gleichen Prämissen eine Jahrespension von 9.127,64 Euro. Diese muss dann noch mit dem Steuersatz in der Pension versteuert werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 43,2 Prozent ergibt das eine Jahresnettopension in Höhe von 5.184,40 Euro. Das sind immerhin um 54 Prozent mehr als bei der privaten Veranlagung.
3 Schritte zu mehr Pension
- Den Mitarbeitern das System anbieten: Viele Mitarbeiter haben noch nicht ausreichend vorgesorgt. Diesen sollte das System mit den Informationen aus diesem Beitrag angeboten werden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die Mitarbeiter, die über dem KV-Mindestgehalt verdienen, können freiwillig den darüberliegenden Teil umwandeln. Bis zu 10 Prozent der Jahresbruttolohn- und -Gehaltssumme. Die Höhe legt der Mitarbeiter selber fest.
- Konkrete Umsetzung: Die Umsetzung sollte idealerweise mit einem unabhängigen Berater im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge umgesetzt werden. Dieser findet die geeignete Pensionskasse und leitet das Unternehmen durch alle notwendigen Schritte. Wenn der Berater zu einem frühen Zeitpunkt hinzugezogen wird, kann dieser auch für die Mitarbeiter in der Entscheidungsfindung ein wertvoller Ansprechpartner sein. Grob umrissen werden in der Umsetzungsphase die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Pensionsvereinbarung, Umwandlungsvereinbarung) und zwischen Arbeitgeber und Pensionskasse (Pensionskassenvertrag) geschlossen.
- Wartung: Die Begünstigten profitieren bereits von den steuerlichen Vorteilen, das Kapital für die Pension baut sich auf. Wartungsarbeiten sind vor allem dann notwendig, wenn sich bei den Mitarbeitern Änderungen ergeben. Das betrifft die Gehaltshöhe, Austritte und Eintritte ins Unternehmen und Pensionierungen. Gerade der Pensionsantritt sollte gut betreut werden. All das sollte auch der Berater erledigen.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die wichtigsten Fakten für Arbeitgeber:
- Keine Lohnnebenkosten für umgewandelte Beträge
- Modernes und flexibles Vergütungssystem schafft Wettbewerbsvorteile am Arbeitsmarkt und steigert die Motivation der Mitarbeiter
Die wichtigsten Fakten für Arbeitnehmer:
- Pensionslücke für IT-Mitarbeiter kann sehr gut geschlossen werden
- Der Steuervorteil ist deutlich, Ansparung brutto für netto
- KESt-freie Veranlagung
- Einkommensteuer erst in der Pensionsauszahlungsphase fällig, oftmals niedrigere Steuerprogression als in der Aktivzeit
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf Leistung direkt von der Pensionskasse
- Arbeitnehmer auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt
*Wolfgang Ellmaier ist Geschäftsführer von firmenpensionen.com. Er ist Autor von sieben Fachbüchern und ein Experte im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge. Er setzt Pensionssysteme von IT-Unternehmen in die Praxis um.
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