IT-Security: Warum Österreich gesetzliche Mindeststandards bekommen wird

Nachdem erste EU-Länder bereits neue Gesetze zu IT-Sicherheitsstandards und Meldepflichten von Cyber-Angriffen verabschiedet haben, nimmt auch hier in Österreich die Diskussion über ähnliche Vorschriften Fahrt auf. Dabei ist die eigentliche Frage nicht ob, sondern wann Österreich eine solche Regelung verabschieden wird. [...]

Ein Gesetz ist sehr wahrscheinlich, da es bereits entsprechende Vorschläge für EU-Richtlinien gibt. Neben der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) werden eine Richtlinie und eine Verordnung zum Schutz von Personen beim Umgang mit personenbezogenen Daten verhandelt. Beide Richtlinien und die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) könnten bereits Ende des Jahres verabschiedet werden (European Commission „Proposal for Directive“). Wenn das passiert, müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen, um gemeinsame IT-Sicherheitsstandards garantieren zu können.

Der Vorschlag für die EU-Richtlinie zum Schutz von persönlichen Daten ist online verfügbar und spricht von einer ersten Auswertung (Artikel § 61) drei Jahre nach in Kraft treten der Richtlinie. Das gibt Regierungen und Organisationen etwas Luft, aber die Richtlinie gilt als anspruchsvoll. Es ist keine Überraschung, dass einige Staaten schon reagiert haben und der Inhalt des IT-Sicherheitsgesetzes in Deutschland der Richtlinie ähnlich sieht. Vorschläge, wie die Meldepflicht von Cyber-Vorfällen bei spezifischen nationalen Behörden, entstammen zweifelsohne aus dem EU-Vorschlag.

JE FRÜHER DESTO BESSER

– REAGIEREN AUF SICHERHEITSANFORDERUNGEN

In Österreich sehen sich Unternehmen mit einer steigenden Anzahl an Cyber-Angriffen konfrontiert. Laut Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums gibt es ein rasantes Wachstum im Bereich der Internetkriminalität: Wurden im Jahr 2004 nur 753 Vorfälle gemeldet, ist die Zahl 2013 auf 11.119 Vorfälle gewachsen (BMI „Die Entwicklung der Kriminalität in Österreich 2004 bis 2013“ als PDF).

Die IT-Welt wird immer gefährlicher und die Anzahl der Sicherheitsverstöße nach Cyber-Angriffen wächst. Die Bedrohungslandschaft hat sich verändert, Organisationen unterschätzen aber immer noch das Risiko. Selbst bekannte Schwachstellen werden oft nicht behoben. Gartner berichtet, dass die Angreifer im Jahr 2015 in 80 Prozent der Fälle bekannte Schwachstellen ausnutzen werden (Gartner 2015 „Designing an Adaptive Security Architecture“). Also Schwachpunkte, die eigentlich bereits geschlossen sein sollten (Gartner: „Preparing for Advanced Threats and Targeted Attacks”, December 2014, Kelly Kavanaugh).

Die neuen Gefahren zwingen die Politik zu reagieren: Cyber-Sicherheit ist ein Gemeinwohl. Die EU-Politik zielt darauf ab, die Gesellschaft vor der steigenden Menge an Incidents zu schützen, dass erhöht aber auch den Druck auf die Wirtschaft. In naher Zukunft werden Firmen nicht nur Geld und Ressourcen durch Cyber-Angriffe verlieren, sondern müssen auch mit Strafen und einem Verlust an Glaubwürdigkeit bei Partnern, Kunden und der Öffentlichkeit rechnen. Aufgrund der jüngsten Cyber-Attacken ist die Öffentlichkeit deutlich aufmerksamer und Unternehmen sollten nicht warten, bis Gesetze verabschiedet werden. Vielmehr ist jetzt die Zeit, um langfristige Perspektiven im Bereich Cybersicherheit zu entwickeln und dieses in die Praxis umzusetzen.

Ein Blick in die Richtlinie zeigt einige Bereiche, die höchstwahrscheinlich von den Sicherheitsstandards betroffen sein werden: Artikel § 27 des Entwurfs fordert alle Organisationen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, zur Einrichtung von strengen Sicherheitsmechanismen für die genutzten Endgeräte auf. Neben dem Personal sollte jedes Gerät verwaltet und gesichert werden, wenn es auf ein entsprechendes Netzwerk zugreift. Gleichzeitig muss der Datentransport auf Netzwerkebene gesichert werden. Das bedeutet, dass der Vorschlag der EU nach einer nachweisbare Sicherung von Netzwerken, Usern und Endgeräten verlangt.


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