Not Impressed: Was passiert, wenn man es mit dem Impressum nicht so genau nimmt?

Das Internet erlangt als Informationsmedium eine immer größere Bedeutung. Immer mehr Personen führen Blogs und Ähnliches um sich durch das World Wide Web Gehör zu verschaffen. Dabei passiert es oft, dass bei der gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsangabe, dem Impressum, geschlampt wird. Entweder wird es unrichtig erstellt oder gänzlich darauf verzichtet. Dies kann jedoch erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Es lohnt sich daher, sich mit den wichtigsten Bestimmungen des Mediengesetzes auseinanderzusetzen. [...]

Vorneweg ist eins klarzustellen: Die Erstellung eines Impressums ist verpflichtend.  Darin muss der Name des Medieninhabers (derjenige, der im  Medienprozess Antragsgegner und im Falle einer Verurteilung zahlungspflichtig ist) und des Herstellers (bei Unternehmen auch die Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), sowie der Verlags- und Herstellungsort (volle geografische Anschrift der tatsächlichen Niederlassung) angeführt werden.
 
Als Medieninhaber ist gemäß Mediengesetz anzusehen, wer für die jeweils verbreiteten Inhalte verantwortlich ist. Dieser besorgt oder veranlasst (selbst oder mittelbar über ein Medienunternehmen/ einen Mediendienst) die inhaltliche Gestaltung des jeweiligen Medienwerks, sowie dessen Herstellung und Verbreitung und trägt schließlich auch die redaktionelle Letztverantwortung. Damit muss nicht zwingend ein Unternehmen gemeint sein, es kann sich auch um eine natürliche Person handeln. Irrelevant ist, ob sich der Medieninhaber im Impressum als solcher bezeichnet oder nicht. Ausschlaggebend für die Frage, ob man nun Medieninhaber ist, ist die tatsächliche Tätigkeit bei dem Medium.
 
Zudem hat das Impressum sämtliche Informationen zu enthalten, die den Nutzern eine rasche und unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Medieninhaber ermöglichen. Diese sind zum Beispiel Telefon- oder Faxnummern bzw. elektronische Postadressen (falls vorhanden). Übt das Unternehmen (der Medieninhaber) eine Tätigkeit aus, die der behördlichen Aufsicht oder allgemein gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Vorschriften unterliegen, so sind auch die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde/Kammer bzw. des Berufsverbandes anzugeben. Falls Preise aufgelistet werden, sollten diese gut erkenntlich und leicht lesbar sein, sodass schnell hervorgeht ob diese einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten zu verstehen sind. All diese Angaben sollten generell leicht und unmittelbar zugänglich sein.
 
Sinn des Impressums ist es, der durch die Berichterstattung diffamierten oder sonst in seinen Rechten geschädigten Person die Möglichkeit zu geben seine Ansprüche gegen die richtige Person geltend zu machen. Es soll den Medienkonsumenten sowie die betroffene Person darüber aufklären, wer hinter dem Medium steht. All dies soll der betroffenen Person möglich sein, ohne detektivische Tätigkeiten auf sich nehmen zu müssen.  

Aufgrund dessen gelten sämtliche Angaben des Impressums bis zum Beweis des Gegenteils als richtig. Sollte das Impressum unklar erstellt worden sein, hat der Impressumsverfasser diese unklaren Angaben gegen sich gelten zu lassen. Der Impressumsverfasser haftet sohin für unrichtige oder irreführende Angaben im Impressum. Es ist sohin nicht möglich, dass sich der Impressumsverfasser, der meist auch Medieninhaber der Webpage ist, ohne weiteres seiner Verantwortung entzieht. Es darf der betroffenen Person keinesfalls ein Nachteil aufgrund eines unrichtig, unvollständig oder unklar erstellten Impressums entstehen.
 
Weitere mögliche Konsequenzen des Verstoßes der Impressumsrichtigkeit- und Klarheit sind, dass der Betroffene, der aufgrund der ungenauen Informationen im Impressum die unrichtige Person geklagt hat, einen Schadenersatzanspruch für sämtliche verursachte Kosten, für die Führung des Verfahrens gegen den „unrichtigen“ Medieninhaber hat.
 
Bedeutete früher eine solche Vorschriftsverletzung eine Verwaltungsstrafe von 2.180,00 Euro so kann aufgrund der neuen Gesetzeslage und der miteinhergehenden drastischen Erhöhung künftig gemäß Mediengesetz eine Höchststrafe von bis zu 20.000,00 Euro verhängt werden.  
 
Auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften können durch eine schlampige Herkunftsangabe verletzt werden. Sohin gilt für sämtliche Medieninhaber: Besser vorsichtig als nachsichtig bei der Erstellung eines Impressums agieren!  

* Hanita Veljan ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte in Wien.


Mehr Artikel

Die Teilnehmer des Roundtables (v.l.n.r.): Roswitha Bachbauer (CANCOM Austria), Thomas Boll (Boll Engineering AG), Manfred Weiss (ITWelt.at) und Udo Schneider (Trend Micro). (c) timeline/Rudi Handl
News

Security in der NIS2-Ära

NIS2 ist mehr ein organisatorisches Thema als ein technisches. Und: Von der Richtlinie sind via Lieferketten wesentlich mehr Unternehmen betroffen als ursprünglich geplant, womit das Sicherheitsniveau auf breiter Basis gehoben wird. Beim ITWelt.at Roundtable diskutierten drei IT-Experten und -Expertinnen über die Herausforderungen und Chancen von NIS2. […]

Christoph Mutz, Senior Product Marketing Manager, AME, Western Digital (c) AME Western Digital
Interview

Speicherlösungen für Autos von morgen

Autos sind fahrende Computer. Sie werden immer intelligenter und generieren dabei jede Menge Daten. Damit gewinnen auch hochwertige Speicherlösungen im Fahrzeug an Bedeutung. Christoph Mutz von Western Digital verrät im Interview, welche Speicherherausforderungen auf Autohersteller und -zulieferer zukommen. […]

Andreas Schoder ist Leiter Cloud & Managend Services bei next layer, Alexandros Osyos ist Senior Produkt Manager bei next layer. (c) next layer
Interview

Fokus auf österreichische Kunden

Der österreichische Backup-Experte next layer bietet umfassendes Cloud-Backup in seinen Wiener Rechenzentren. Im Interview mit ITWelt.at erläutern Andreas Schoder, Leiter Cloud & Managed Services, und Alexandros Osyos, Senior Produkt Manager, worauf Unternehmen beim Backup achten müssen und welche Produkte und Dienstleistungen next layer bietet. […]

Miro Mitrovic ist Area Vice President für die DACH-Region bei Proofpoint.(c) Proofpoint
Kommentar

Die Achillesferse der Cybersicherheit

Eine immer größere Abhängigkeit von Cloud-Technologien, eine massenhaft mobil arbeitende Belegschaft und große Mengen von Cyberangreifern mit KI-Technologien haben im abgelaufenen Jahr einen wahrhaften Sturm aufziehen lassen, dem sich CISOS ausgesetzt sehen. Eine große Schwachstelle ist dabei der Mensch, meint Miro Mitrovic, Area Vice President DACH bei Proofpoint. […]

Alexander Graf ist Geschäftsführer der Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH. (c) Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH
Interview

Absicherung kritischer Infrastrukturen

NIS2 steht vor der Tür – höchste Zeit, entsprechende Maßnahmen auch im Bereich der Operational Technology (OT) zu ergreifen. »Wenn man OT SIEM richtig nutzt, sichert es kritische Infrastrukturen verlässlich ab«, sagt Alexander Graf, Experte für OT-Security (COSP) und Geschäftsführer der Antares-NetlogiX Netzwerkberatung GmbH, im ITWelt.at-Interview. […]

Brian Wrozek, Principal Analyst bei Forrester (c) Forrester
Interview

Cybersicherheit in der Ära von KI und Cloud

Die Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit hat sich zu einer unbeständigen Mischung von Bedrohungen entwickelt, die durch zunehmende Unsicherheit und steigende Komplexität bedingt ist. Zu diesem Schluss kommt der Report »Top Cyber-security Threats In 2024« von Forrester. ITWelt.at hat dazu mit Studienautor Brian Wrozek ein Interview geführt. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*