Sollen personenbezogene Daten ausgewertet werden, muss der Datenschutz stimmen. Das gilt auch für Lösungen zur Erkennung von IT-Bedrohungen. [...]
CHECKLISTE: DATENSCHUTZ BEI SECURITY INTELLIGENCE
- Grundlage jeder Nutzung und Lösung im Bereich Security- oder Threat-Intelligence müssen die Datenschutzgesetze sein (Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), geplante EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
- Die Besondere Zweckbindung von sicherheitsrelevanten Informationen muss gewahrt bleiben.
- Personenbezogene Daten Unbeteiligter (also unschuldiger Nutzer) dürfen nicht gefährdet werden.
- Die Speicherung von Daten muss die Prinzipien der Erforderlichkeit und Datensparsamkeit beachten.
- Die Betroffenenrechte sind zu wahren (wie das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten).
- Die Daten sind nach dem Stand der Technik zu schützen.
- Datenübermittlungen müssen vorab geprüft werden und benötigen eine definierte Rechtsgrundlage (Drittstaaten).
*Der Diplom-Physiker Oliver Schonschek ist freier IT-Fachjournalist und IT-Analyst in Bad Ems.
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