Nicht nur Betrüger machen einem das Leben im Internet schwer. Es gibt auch etliche rechtliche Fallen, die Sie kennen und meiden sollten. Hier gibt's die nötigen Infos. [...]
1. MODERNES PANOPTIKUM: LIVE-STREAM-PORTAL YOUNOW
Darum geht’s: Live-Video-Portale für Privatanwender liegen voll im Trend. Per Webcam am PC oder Notebook oder per Smartphone können Sie Ihr Kamerabild live ins Internet streamen.
Vor allem der Dienst Younow hat in Deutschland stark steigende Nutzerzahlen. Stellen Sie sich Younow wie Youtube vor, nur mit dem Unterschied, dass alle Videos live sind und die Nutzerkommentare als Chat ablaufen. Gedacht war die Seite etwa für Musiker, die sich einem größeren Publikum live über das Internet präsentieren möchten. Genutzt wird Younow aber hauptsächlich von Jugendlichen, die sich, ihre Ideen oder auch Ideenlosigkeit und ihr Alltagsleben live jedem zeigen, der reinklickt. Zuschauen können Sie ohne jede Anmeldung und so eine Teenager-Party beobachten oder einem nicht mehr ganz so jungen wütenden Mann zuhören, der sich über den Zustand der deutschen Autobahnen aufregt.
Zumindest einmal bei Younow reinzuschauen lohnt sich durchaus. Denn was Sie zu sehen bekommen, reicht von purer Banalität bis zur grausamen Peinlichkeit. Younow ist so eine Art modernes Panoptikum.
Darauf müssen Sie achten: Der Dienst Younow verbietet die Weitergabe von privaten Daten wie der Telefonnummer, der Mailadresse oder gar der Anschrift. Viele der jungen Akteure halten sich aber nicht daran und geben auf Nachfrage im Chat etwa ihre Handynummer heraus. Wenn Sie sich als Eltern Sorgen um Ihren chattenden Nachwuchs machen, ist etwa die Site www.schau-hin.info eine gute Informationsquelle.
Immerhin: Wenn sich ein Darsteller von einem Zuschauer verunsichert oder bedroht fühlt, kann er diesen blockieren und melden. Außerdem gilt auch bei einer Live-Übertragung von Privatpersonen, dass andere Personen nur mit deren Einwilligung gefilmt werden dürfen.
Übrigens: Younow ist nicht der einzige neue Streaming-Dienst. Die genannten Gefahren gelten auch für die anderen Dienste wie Periscope oder Meerkat und natürlich auch für die altbekannten wie Youtube.
2. ABO-FALLEN PER WHATS-APP-NACHRICHT
Darum geht’s: Whatsapp-Nutzer erhalten seit Juni 2015 vermehrt betrügerische Nachrichten. Darin wird auf angebliche neue Whats-App-Funktionen hingewiesen. Die Nachrichten enthalten einen Link zum Antippen. Wer den Link berührt, zahlt per Telefonrechnung 4,99 Euro pro Woche über ein Abo-Modell an einen ominösen Drittanbieter. Das Unternehmen Whats-App ist nicht involviert. Bezahlen sollen die Opfer über das sogenannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte. Dieses System übermittelt bei mobiler Internetverbindung die Mobilfunknummer des Nutzers an einen Anbieter. Dieser unterstellt bei den vorliegenden Betrugsfällen, dass mit dem Antippen des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde, und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend.
Darauf müssen Sie achten: Wer auf den Trick hereingefallen ist, sollte sowohl bei seinem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man bei seiner Bank binnen acht Wochen die Rückbuchung veranlassen und dann den entsprechend gekürzten Betrag an seinen Mobilfunkanbieter überweisen.
Um sich künftig gegen solche Forderungen zu schützen, lässt sich eine Drittanbietersperre einrichten. Das geht über den Mobilfunkanbieter. Die Einrichtung ist kostenlos, und die Anbieter sind zu dem Service verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Technisch gesehen verhindert diese Sperre, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, sodass dieser mangels entsprechender Daten des Nutzers keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben. Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen über www.pcwelt.de/FYYZEZ .
3. ABZOCKE IM NAMEN DER VERBRAUCHERZENTRALE
Darum geht’s: Die Verbraucherzentralen in Deutschland sind nach Bundesländern organisiert. Im Internet erreichen Sie etwa die Seite der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de . Ihr Ziel ist es, ein Dienstleister für die Verbraucher zu sein und diese zu beraten und zu informieren. Was die Verbraucherzentrale nicht will, ist, Ihnen Geld aus der Tasche ziehen.
Genau das versuchen aber immer wieder Betrüger, die vorgeben, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale zu sein oder in dessen Auftrag zu handeln. So geschehen etwa bei einem Fall im Juli 2015. Ein vermeintlicher Vertreter des Landratsamts rief bei seinen Opfern an und gab vor, im Namen der Verbraucherzentrale Sachsen zu handeln. Demnach seien Kontodaten des Angerufenen im Ausland bekannt, für deren Löschung 200 Euro anfallen würden … Und bei einem anderen Fall im Mai 2015 behauptete ein Anrufer, er sei von der örtlichen Verbraucherzentrale. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen den Angerufenen wegen der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Doch könne er das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung einstellen lassen. Besonders trickreich: Im Display des Angerufenen tauchte die tatsächliche Nummer der Verbraucherzentrale auf. Der Betrüger hatte diese durch das sogenannte Caller-ID-Spoofing gefälscht.
Darauf müssen Sie achten: Die Verbraucherzentralen beraten Sie. Für eine Beratung kann durchaus eine Gebühr anfallen. Dabei geht der Wunsch einer kostenpflichtigen Beratung immer vom Verbraucher aus, nicht von der Verbraucherzentrale.
*Arne Arnold arbeitet seit über 15 Jahren bei der PC-WELT als Redakteur in den Bereichen Software und Internet
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