Die neue Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm zahlreiche Änderungen in der Steuergesetzgebung angekündigt. Aber bereits in der letzten Legislaturperiode wurden unternehmerfreundliche steuerliche Neuerungen beschlossen, die im kommenden Jahr in Kraft treten. [...]
Der Evaluierungsbericht über die Forschungsprämie hat die positiven Wirkungen dieser Fördermaßnahme bestätigt. Daher wird diese Prämie ab 1.1.2018 von 12 Prozent auf 14 Prozent angehoben. „Die Forschungsprämie bringt nachweislich einen wirtschaftlichen Vorteil für Österreich. Ihre Erhöhung ist ein wichtiges Signal für den Innovationsstandort“, freut sich Herbert Kovar.
Jeder Flugzeughalter muss für in Österreich abfliegende Passagiere eine Flugabgabe entrichten. Ausnahmen gibt es nur bei einer Befreiung von der Abgabenpflicht, wie zum Beispiel für Passagiere unter zwei Jahren ohne eigenen Sitz, die Crew sowie bestimmte Zwischenlandungen. „Flugzeugbesitzer und Airlines können sich über eine steuerliche Erleichterung freuen. Mit Jahresbeginn wird die Höhe der Flugabgabe halbiert“, so Kovar. Die Flugabgabe beträgt dann pro Passagier für die Kurzstrecke 3,50 Euro, die Mittelstrecke 7,50 Euro und die Langstrecke 17,50 Euro.
Für Investments in innovative Start-ups kann eine steuerfreie Risikokapitalprämie in Anspruch genommen werden. Investoren bekommen bis zu 20 Prozent des förderfähigen Kapitals als Zuschuss. Die Obergrenze liegt bei maximal EUR 50.000,- pro Jahr. „Laut Information der aws ist der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft. Für Betriebe können sich hier interessante Möglichkeiten für die Kooperation mit innovativen jungen Unternehmen bieten. Das bringt nicht nur neue Impulse für das Geschäft, sondern auch steuerliche Vorteile“, so Kovar.
Der Fördertopf für KMU war nach Auskunft der aws 2017 innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht. Aktuell sind außerdem noch nicht alle Anträge bearbeitet. Daher ist nicht absehbar, ob tatsächlich alle Anträge genehmigt werden können. „Insbesondere für die vielen KMU, die noch nicht zum Zug gekommen sind, sollte die neue Bundesregierung die notwendigen Mittel wieder zur Verfügung zu stellen. Im Falle der tatsächlichen Fortführung wird eine rasche Einreichung des Antrags gefordert sein. Unternehmen müssen deshalb aktuelle Entwicklungen aufmerksam beobachten“, empfiehlt Kovar.
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