4. Auflage des Informationsblattes zum „Digitalen Nachlass“

Der richtige Umgang mit den Daten und Profilen Verstorbener, dem "Digitalen Nachlass", stellt viele Hinterbliebene vor eine Herausforderung. Die ISPA hat ihr Informationsblatt zu diesem Thema jetzt aktualisiert. [...]

Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die unabhängig vom Tod eines Benutzers oder einer Benutzerin im Internet weiter bestehen. Der Umgang damit stellt Hinterbliebene oft vor große Herausforderungen, da sie meist weder wissen wo der oder die Verstorbene im Internet aktiv war bzw. welche Zugangsdaten und Passwörter für die Onlineaktivitäten benutzt worden sind. Dazu zählen Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter, aber auch Partnervermittlungsbörsen, E-Mail-Konten, Mitgliedschaften bei kostenpflichtigen Multimediadiensten wie Netflix oder auch Online-Banking oder Konten bei Online-Bezahldiensten. Natürlich gehören aber auch Blogs, Domainnamen und Websites dazu, um deren Weiterbestehen, Nutzung oder Löschung sich Hinterbliebene kümmern.

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden kann: Erhaltung, Löschung, Archivierung oder Übertragung der Daten an Angehörige/Erben. Zahlreiche Onlinedienste haben bereits standardisierte Prozedere für den Fall des Ablebens einer Nutzerin oder eines Nutzers eingeführt.

Die ISPA-Internet Service Providers Austria hat bereits 2012 im Rahmen des Safer Internet-Projekts einen Überblick erstellt, was Hinterbliebene im Ernstfall tun können beziehungsweise wie man selbst vorsorgen kann. Herausgekommen ist dabei das Informationsblatt „Digitaler Nachlass“, das im März 2015 in der 4. Auflage erschienen ist. Zusätzlich gibt es diesmal eine Linkliste als Beilage, die Interessierten weiterführenden Informationen bietet, wie zum Beispiel Links zu den jeweiligen Policies der verschiedenen Anbieter. (pi/rnf)


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