A1 Telekom Austria: Verlust durch Call-in-TV

Call-In-TV hat nicht nur schon viele Fernsehzuschauer abgezockt, auch die teilstaatliche Telekom Austria (A1) hatte wenig Glück damit. Im April hat nun die Telekom die Reißleine gezogen und ist aus ihrer Beteiligung bei einer Call-In-Firma ausgestiegen – mit einem Gesamtverlust von 46 Mio. Euro, berichtet der "Kurier". [...]

Auf APA-Anfrage bestätigte die Telekom den Ausstieg sowie das Einbringen einer Schadenersatzklage über vier Millionen Euro, die Schadenssumme liege aber weit unter den 46 Mio. Euro. Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2007 hat die Telekom die Firma Mass Response um 20 Mio. Euro gekauft, die derartige Call-In-Shows im In- und Ausland anbot. Gegründet wurde die Mass Response (siehe auch „Mehr Gewinn für Wiener Mass Response“) vom IT-Mann und Präsidenten des Wiener Fußballvereins Vienna, Herbert Dvoracek.

2010, als aufgrund kritischer Berichte von Konsumentenschützern über derartige TV-Formate das Geschäft zurück ging, wollte die Telekom laut „Kurier“ aussteigen – hatte aber langfristige Verträge mit den TV-Sendern. Daher waren hohe Abschlagszahlungen fällig und die Telekom musste ihre Tochter mit einer Eigenkapitalspritze von 19 Millionen Euro vor der Insolvenz retten, heißt es in dem Bericht.

Doch damit nicht genug. Im Jahr 2009, schon unter Führung des jetzigen Telekom-Chefs Hannes Ametsreiter, wurde noch einmal in das Geschäftsmodell investiert und 25 Prozent am Zulieferer Marx Media erworben. Die Telekom kostete dies drei Millionen Euro. Dieser Anteil wurde vor kurzem zurückgegeben – und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Demnach soll es in der Chefetage zu Ungereimtheiten gekommen sein, es gilt die Unschuldsvermutung.

Vienna-Präsident Dvoracek ließ über seinen Anwalt dem „Kurier“ ausrichten: „Es wird hier offenbar der bequemste Weg gewählt. Anstatt einer sorgfältigen internen Aufarbeitung werden den Ermittlungsbehörden unvollständige Sachverhalte angezeigt und ehemalige Mitarbeiter kriminalisiert.“ Die Vorwürfe der Telekom seien „aus den bisherigen Ermittlungen widerlegt“. (apa)


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