Die Klage der Angestellten Linda Eagle, die ihren US-Arbeitgeber beschuldigt, durch die Benutzung ihres privaten Accounts gegen die Anti-Hacking-Richtlinien verstoßen zu haben, ist von einem Bundesrichter zurückgewiesen worden. [...]
Den Angaben der Klägerin zufolge soll ihr ehemaliger Arbeitgeber nach ihrer Entlassung Zugriff auf ihr LinkedIn-Konto genommen und dadurch nicht nur ihren Ruf, sondern auch ihre berufliche Zukunft zerstört haben. Da die angeführten Schädigungen zu spekulativ seien und nicht unter den Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) fallen, hat das Gericht zugunsten des Angeklagten entschieden.
„Es hängt von vielen Faktoren ab, ob ein Konto vom Arbeitgeber übernommen werden darf oder nicht. Ist ein Konto ausschließlich für betriebliche Zwecke eingerichtet, so darf dieses weiterverwendet werden. Für private Konten sowie für persönliche Nachrichten gilt jedoch, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, diese zu löschen“, so Datenschutzexperte Hans Zeger von der ARGE Daten im Gespräch mit der Nachrichtenagentur pressetext. In jedem Fall müssten aber die Betriebsratsvereinbarungen berücksichtigt werden, welche die genauen Richtlinien für die Benutzung eines firmeninternen Accounts festlegen.
Ursprünglich war Eagle Leiterin des Unternehmens Edcomm, das 2010 übernommen wurde. Unglücklicherweise trübten sich die Beziehungen nach der Übernahme des Betriebs ein, was im darauf folgenden Jahr zu ihrer fristlosen Entlassung führte. Während ihrer Anstellung bei Edcomm teilte sich Eagle ihren LinkedIn-Account mit einem anderen Mitarbeiter, um ihn ordnungsgemäß verwalten zu können. Dieser änderte nach ihrer Entlassung ihr Passwort, um ihren Zugriff zu verhindern. Anschließend ersetzte Edcomm Eagles Namen und ihr Profilbild mit dem ihres Nachfolgers.
Laut Eagle hat das Unternehmen durch den unbefugten Zugriff auf ihr LinkedIn-Konto ihrem Ruf erheblichen Schaden zugefügt, da es ihr nicht mehr möglich war, rechtzeitig auf ihre persönlichen Nachrichten zu antworten. Darüber hinaus sei der Betrieb dafür verantwortlich, dass Eagle eine Vielzahl an attraktiven Geschäftsmöglichkeiten, darunter eine im Wert von über 77.350 Euro, verwehrt blieben. Dennoch erfordert der CFAA vom Kläger eine exakte Demonstration der durch den Angeklagten verursachten negativen Folgen eines solchen Übergriffes.
Das Gerichtsurteil besagt jedoch, dass dieser Fall nicht in die Verantwortung des CFAA fällt, weil die Klägerin durch die unberechtigte Übernahme ihres Kontos weder einen finanziellen Verlust erlitten hat noch Geldmittel aufwenden musste, um den Schaden ihres Computers zu beheben. Vielmehr zieht Eagle ihren Arbeitgeber für die ihr vorenthaltenen Geschäftsmöglichkeiten zur Verantwortung und beschuldigt ihn, die Kontrolle über ihr Konto an sich gerissen zu haben. Dieses Verfahren zeigt, wie wichtig es ist festzulegen, ob ausschließlich der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber Einsicht in einen persönlichen Account nehmen darf. (pte)
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