AK: Mehr Probleme mit Urlaubsbuchungen im Internet

Alljährlich zur Urlaubszeit sind die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Burgenland mit einer Fülle von Anfragen rund ums Reisen konfrontiert. Beschwerden über Mängel im Hotel und Schwierigkeiten bei der Stornierung von Reisen zählten dabei auch heuer zu den häufigsten Kritikpunkten. [...]

Laut AK werden jedoch auch zunehmend Probleme mit Reisebuchungen im Internet registriert, hieß es in der Sommerbilanz. Bis 31. August wandten sich 301 Personen mit Fragen rund ums Reisen an die Konsumentenberatung der AK Burgenland. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren gebe es heuer auffallend viele Anfragen zu Reisebuchungen im World Wide Web. Beispielsweise würden am Ende eines Buchungsvorganges überraschend zusätzliche Spesen verrechnet. In anderen Fällen hätten Reiseveranstalter „horrende Gebühren“ verlangt, wenn eine Reise storniert werden musste.
Als „besonders skurril“ bezeichneten die Konsumentenschützer den Fall eines burgenländischen Paares, das im Internet eine Türkei-Reise buchen wollte. Während in der Buchungsmaske das Reisedatum für Juli eingetragen worden sei, habe die wenig später per E-Mail zugesandte Buchungsbestätigung stattdessen eine Woche im August ausgewiesen.
Weil das Paar sich keinen Ausdruck der Buchung gemacht hatte, um den Fehler nachweisen zu können, blieb nur die Stornierung der Reise. Obwohl diese erst in 26 Tagen beginnen sollte, habe der Veranstalter 65 Prozent des Preises verlangt. Nach einer Intervention der Arbeiterkammer erklärte sich das Unternehmen bereit, eine Stornogebühr von 20 Prozent zu akzeptieren und der Konsumentin 603 Euro zurückzuzahlen, hieß es von der AK.
Bei Buchung einer Reise via Internet raten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer deshalb, bei jedem Schritt penibel die Eingaben zu kontrollieren. Außerdem wird empfohlen, vor Abschluss der Buchung Screenshots oder Ausdrucke der relevanten Seiten anzufertigen. So können Kunden im Streitfall dokumentieren, zu welchen Bedingungen sie gebucht haben. Reisemängel sollte man darüber hinaus tunlichst an Ort und Stelle reklamieren und mittels Foto, Video oder der Hilfe von Zeugen dokumentieren.
Etwaige Ansprüche an den Reiseveranstalter sollten sofort nach der Rückkehr mittels eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Richtwerte für Preisminderungsansprüche bei Reisemängeln enthält die sogenannte „Frankfurter Tabelle“, die von der Homepage der AK Burgenland www.bgld.arbeiterkammer.at heruntergeladen werden kann.

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