Alle Infos über ein- und zweistellige .at-Domains

Am 29. August fällt der Startschuss für die Vergabe von fast 5.000 neuen Domains in Österreich. Ab dann ermöglicht die Domain-Registry nic.at erstmals ein- und zweistellige .at-Domain-Namen. Hier erfahren Sie alles über den Vergabeprozess und die Preise. [...]

Bisher konnten keine .at-Domains registriert werden, die aus weniger als drei Zeichen bestehen. Damit ist ab August 2016 Schluss. Erstmalig können dann auch ein- und zweistellige Domain-Namen angemeldet werden.  

Insgesamt gelangen 4965 ein- und zweistelligen .at-Domains zur Vergabe: Reine Zifferndomains wie 1.at oder 12.at, Ziffer- und Buchstabenkombinationen wie 1a.at oder k2.at und reine Buchstabendomains wie aa.at oder f.at. Bei den Buchstaben sind auch die 34 Zeichen laut IDN-Tabelle inkludiert.

„Nach der Einführung der neuen Top-Level-Domains ist die Öffnung der ein- und zweistelligen Domains unter .at der nächste logische Schritt. Die positiven Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern sowie das unmittelbare Feedback aus der Internet-Community zeigen uns, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Wir bringen damit wieder Dynamik in den Domain-Markt und stärken die österreichische Markenlandschaft nachhaltig“, freut sich nic.at-Geschäftsführer Richard Wein auf die neuen Domains.

VERGABE IN DREI PHASEN

Die erste Vergabephase (Sunrise-Phase) läuft von 29. August bis 23. September 2016. In dieser Phase können Markeninhaber ihren Anspruch an eine Domain anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme in der ersten Phase ist, dass die Marke bereits vor dem 1. Juli 2015 eingetragen wurde und Schutzwirkung in Österreich genießt. Die Anmeldung für die Domain erfolgt online auf www.nic.at/kurzdomains.

Der Antrag kann sowohl vom Markeninhaber selbst als auch von einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Registrar, Anwalt etc.) gestellt werden. Bei Antragstellung ist eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro (exkl. Umsatzsteuer) fällig. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist irrelevant – es genügt, den Antrag innerhalb der Frist einmalig mit den vollständigen Unterlagen einzubringen.


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