Mit einer verlängerten Rückgabefrist startet die Online-Plattform in das Weihnachtsgeschäft. Alle Waren, die ab sofort gekauft werden, können bis zum 31. Januar 2023 zurückgegeben werden. Ob sich andere Onlinehändler diesem Schritt anschließen werden, bleibt abzuwarten. [...]
Das Geschenk kam beim Beschenkten nicht so gut an? Die Hose passt dann doch nicht zum Pulli? Den Roman unter dem Weihnachtsbaum kannte der Empfänger schon? Weihnachten ist die Zeit, in der im Onlinehandel Hochbetrieb herrscht – und naturgemäß auch viel retourniert wird.
Amazon nimmt jetzt deutlich Druck aus dem Thema „Wie werde ich ein unpassendes Geschenk wieder los?“ und verlängert pauschal die Rückgabefrist für alle grundsätzlich rückgabefähigen Artikel. Wenn sie nach dem 1. November 2022 gekauft wurden, können sie bis zum 31. Januar 2023 retourniert werden.
Bemerkenswerter Schritt
Dieser Schritt, der zunächst nach erhöhten Kosten für Retouren schreit, ist auf den zweiten Blick bemerkenswert. Konsumenten können jetzt mit genügend Vorlauf zum Fest auch solche Geschenke kaufen, bei denen sie nicht sicher sind, ob der Beschenkte sie auch haben will.
Und durch eine generöse Ausweitung der Rückgabefrist bis Ende Januar wird vermutlich auch das Retourenaufkommen direkt nach den Festtagen etwas besser verteilt.
Onlinehändler, die mit Amazon in Konkurrenz stehen, sollten sich überlegen, ob sie nicht mit einem ähnlichen Schritt kontern.
Vom Elektronikkonzern Apple ist bekannt, dass er in der Vergangenheit ebenfalls eine verlängerte Rückgabefrist für das Weihnachtsgeschäft ausgerufen hatte.
Aus Kundensicht ist eine verlängerte Rückgabefrist jedenfalls ein schönes Bonbon – und vielleicht ein guter Anreiz, die Geschenke in diesem Jahr online zu kaufen.
*Frank Kemper stieß 2001 zum Team der INTERNETWORLD und leitete von 2013 bis 2020 die Print-Ausgabe von INTERNET WORLD BUSINESS. Der Absolvent der Deutschen Journalistenschule in München blickt auf über 30 Jahre Redaktionserfahrung zurück und ist nahezu ebenso lang online.
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