Im Gerichts-Dauerstreit von Apple und Samsung um das Design von Tablet-Computern droht dem iPad-Hersteller eine Niederlage auf ganzer Linie. Das Gericht in Düsseldorf sieht keine Verwechslungsgefahr zwischen Geräten der Hersteller und setzte das Verfahren vorerst aus, bis über Samsungs Vorgehen gegen das Design-Muster von Apple entschieden wird. [...]
Apple will fünf Modelle von Samsungs Galaxy-Tablets nach Teilerfolgen im Eilverfahren nun auch im Hauptsacheverfahren verbieten lassen. Das Unternehmen sieht in den Samsung-Geräten unzulässige Nachahmungen seines iPad. Doch Richterin Johanna Brückner-Hofmann machte am Dienstag deutlich, dass das Gericht bei keinem Modell eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Apple-Design sehe. Es geht um die Samsung-Geräte Galaxy Tab 7.7, 8.9, 10.1, 10.1N und 10.1V.
Die Richterin setzte das Verfahren aus, um eine Entscheidung des Europäischen Markenamts im spanischen Alicante abzuwarten. Dort hat Samsung beantragt, die Apple-Geschmacksmuster zu löschen. Sollte das Markenamt dem nachkommen, wäre die Klage in Düsseldorf ohnehin hinfällig. Während es in den für Apple zum Teil erfolgreichen Eilverfahren noch um ein Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004 ging, beruft sich das Unternehmen im Hauptsacheverfahren nun auf neuere Geschmacksmuster aus den Jahren 2010 und 2011.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte erst Ende Juli Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Die bislang von Apple in den Eilverfahren erwirkten Einstweiligen Verfügungen haben bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin Bestand, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Prozess-Stafette in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten „unlautere Rufausbeutung“. Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt, das die Düsseldorfer Richter im grünen Bereich sehen. Die US-Geschworenen in Kalifornien sahen Apples Designmuster von dem Modell 10.1 nicht verletzt – noch ist dort aber eine Einstweilige Verfügung des Gerichts weiter in Kraft.
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