Apple hat in Deutschland das Patent für die typische Schiebe-Geste zum Entsperren seiner iPhones und iPads verloren. [...]
Das deutsche Bundespatentgericht entschied am Donnerstag, das Europäische Patent mit der Nummer EP1964022 sei nichtig. Apple kann gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen. Rivalen wie Samsung und Motorola waren gegen das Patent vorgegangen.
Das Entsperren eines iPhones oder iPads über einen virtuellen Schieberegler auf dem Bildschirm ist eine der bekanntesten Funktionen seit dem Start der ersten Apple-Handys 2007. Apple hatte das Patent in mehreren Klagen eingesetzt. Rivalen greifen inzwischen zu anderen Gesten, mit denen die Nutzer ihre Geräte entsperren können. Deshalb hat das Schutzrecht inzwischen eher einen Prestige-Wert. „Dieses Patent ist für Apple nicht annähernd so strategisch wichtig wie es bekannt ist“, kommentierte etwa der deutsche Patent-Experte Florian Müller, der die Verhandlung am Donnerstag verfolgt hatte. (apa)
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