Nach Google reagiert nun auch Microsofts Suchmaschine Bing auf das EuGH-Urteil bezüglich der Löschung von Suchmaschineneinträgen. [...]
Ähnlich wie bei Google müssen bzw. können Bürger, die Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben und bei Microsoft die Sperrung von Suchergebnissen auf Bing zu Suchanfragen mit Ihrem Namen beantragen möchten, ein vierteiliges Formular ausfüllen. Neben Informationen zu Identität, Wohnsitz und Kontaktdaten werden auch Fragen über die „Rolle in der Gesellschaft oder Gemeinde“ gestellt – also ob man eine Person öffentlichen Interesses ist – sowie natürlich über die Seite, deren Sperrung beantragt wird. Witziges Detail am Schluss: Als „elektronische Signatur“ wird in dem Formular die abschließende Eingabe des eigenen Namens bezeichnet – wenn es doch nur so einfach wäre.
Microsoft garantiert nicht für das Entfernen der beanstandeten Links, sondern bezieht den Angaben zufolge auch andere Quellen in seine Entscheidung mit ein. Wie auch Google wägt Microsoft zwischen dem öffentlichen Interesse, dem Recht auf freien Zugang zu Informationen und dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ab.
Die Richter des EuGH erklärten im Mai, Suchmaschinen wie Google (oder eben auch Bing) seien für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Sie müssen Links zu Webseiten mit persönlichen Daten aus ihren Ergebnislisten entfernen, wenn diese die Rechte eines Betroffenen verletzen, weil sie etwa nicht mehr relevant oder überholt sind. Das können Zeitungsartikel, Gerichtsurteile oder andere Dokumente sein. Google hat die Entscheidung der Richter als erster Suchmaschinenbetreiber umgesetzt und eigenen Angaben zufolge seitedem über 70.000 Anfragen erhalten.
Google hat bei der Internet-Suche in Europa den größten Marktanteil, gefolgt von Bing und Yahoo. Während Google und nun auch Microsoft das EuGH-Urteil nun umgesetzt haben, ist man bei Yahoo noch nicht so weit. Es werde aber daran gearbeitet, ließ das Unternehmen wissen. (rnf)
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