Laut Medienberichten hat sich die Koalition auf eine Urheberrechtsreform geeinigt und will sie möglichst rasch in Kraft treten lassen. Darin enthalten ist auch die lange umstrittene, aber nun fixierte Festplattenabgabe – sie wird jetzt Speichermedienabgabe genannt. Außerdem mit von der Partie ist das Leistungsschutzrecht. [...]
Da hat man sich wohl zu früh gefreut: Ende letzten Jahres jubelten die Plattform für ein modernes Urheberrecht und die Internetoffensive Österreich über das Scheitern der „Festplattenabgabe“. Sie deuteten das Fehlen entsprechender Passagen in einer im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechts als Sieg über die „technologiefeindliche Abgabe“. Doch schon damals stellte Gernot Graninger, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft austro mechana, gegenüber Computerwelt.at klar: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Festplattenabgabe gescheitert ist. Ganz im Gegenteil: wir befinden uns in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und arbeiten weiter an einer Lösung, die im Sinne aller ist – Künstlerinnen und Künstler sowie Konsumentinnen und Konsumenten.“
SPEICHERMEDIENABGABE
Die Gespräche scheinen nun zu einem Ende egekommen zu sein, wie der Kurier heute, Dienstag, online berichtete. Die Koalition habe sich auf eine Reform des Urheberrechts geeinigt, ein entsprechender Ministerialentwurf soll nun in Begutachtung gehen und am 16. Juni im Ministerrat sowie noch vor dem Sommer vom Parlament beschlossen werden. Laut Kurier soll die neue Reform dann am 1. Oktober in Kraft treten.
Fix ist also, dass die Festplattenabgabe kommt. Sie ist laut den österreichischen Verwertungsgesellschaften austromechana, Bildrecht, Literar-Mechana, LSG, VAM, VDFS und VGR „nach Monaten intensiver Gespräche als jenes Modell hervorgegangen, das sich am besten eignet, faire Bedingungen für Künstlerinnen und Künstler rasch zu schaffen“. Modelle wie die Haushaltsabgabe oder auch eine Einhebung gemeinsam mit der Rundfunkgebühr hätten sich als nicht umsetzbar und nicht treffsicher herausgestellt.
Laut dem Entwurf, aus dem der Kurier zitiert, heißt sie jedoch nunmehr „Speichermedienabgabe“ und wird bei dem Neukauf von Speichermedien fällig – nicht nur im Computer, sondern beispielsweise auch im Smartphone.
LEISTUNGSSCHUTZRECHT
Ebenfalls von Bedeutung für die Digitalbranche: Es soll auch ein „Leistungsschutzrecht“ in Kraft treten. Das würde es Medien erlauben, bei Suchmaschinen und anderen Diensten, die Inhalte aggregieren, die Hand aufzuhalten – etwa wenn sie Textschnipsel aus Artikel in ihren Suchergebnissen anzeigen.
„Im Falle der gesetzlichen Verankerung einer Festplattenabgabe würde ein Belastungspaket in geschätzter Höhe von 45 Mio. Euro die Branche hart treffen. Auch die Konsumenten werden durch die Abgabe zur Kasse geben. Im Durchschnitt würde die Festplattenabgabe Mobilfunkgeräte in Österreich um bis zu 30 Euro pro Device verteuern“, warnte die „Internetoffensive Österreich“ (IOÖ), ein Zusammenschluss österreichischer IKT-Unternehmen wie A1 Telekom Austria, Alcatel-Lucent, Compass-Verlag, HP, Hutchison Drei, Microsoft, Raiffeisen Informatik Consulting, SAP, T-Mobile, WH Medien und des WKO Fachverband für Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen noch vor über einem Jahr. Der aktuelle Vorschlag ist so etwas wie ihr wahgewordener Alptraum. Auch dann, wenn laut Kurier die Vergütungen aus der Speichermedienabgabe gedeckelt sind und gemeinsam mit der Reprographievergütung (wie sie etwa auf Kopien eingehoben wird) bis 2019 nicht mehr als 29 Millionen Euro pro Jahr ausmachen darf. Eine signifikante Überschreitung dieser Grenze würde es erlauben, die Höhe der Abgabe nachzuverhandeln. Auch die Höhe des Tarifs bei einem einzelnen Verkauf wurde begrenzt: Sie darf bei Speichermedien sechs Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Wer keine urheberrechtlich geschützten Werke auf seinen Speichermedien ablegt, kann die Abgabe sogar zurückfordern. Wie das alles in der Praxis aussehen wird, darauf darf man gespannt sein. (rnf)
Update (9.7.2015): Die Speichermedienabgabe wurde jetzt im Nationalrat durchgewunken. Das Leistungsschutzrecht kommt allerdings noch nicht.
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