Die EU-Mitgliedstaaten haben den mit dem EU-Parlament vorgeschlagenen Kompromiss zu den Preisobergrenzen für Vorleistungstarife angenommen. Das bedeutet: Das Ab 15. Juni 2017 gibt es für Endkunden keine Roaming-Gebühren mehr innerhalb der EU. [...]
Nach rund zehn Jahren Verhandlung ist mit der Einigung der EU-Mitgliedstatten die schwerste Hürde genommen. Jetzt muss nur noch das EU-Parlament zustimmen, dann ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU In etwas mehr als vier Monaten amtlich.
Bei der Kompromisslösung wurden Preisobergrenzen für Vorleistungstarife vereinbart. Die Vorleistungstarife sind die Großmarktpreise, die sich Mobilfunkbetreiber bei der Handy-Nutzung im EU-Ausland gegenseitig verrechnen. Konkret bedeutet dies, dass die Datenroaming-Großhandelspreise schrittweise gesenkt werden: Von 7,70 Euro/GB für 2017 auf maximal 2,50 Euro/GB im Jahr 2022. Beim Telefonieren dürfen sich die Betreiber maximal 0,032 Euro pro Minute verrechnen, für SMS maximal 0,01 Euro. Für Endkundinnen und Endkunden fallen die Roaming-Gebühren ab 15. Juni gänzlich weg – sowohl bei SMS als auch bei mobiler Nutzung des Internets (Surfen, Datendownload). Die Gebühren im Ausland sind damit die gleichen, die nach dem jeweiligen Vertrag beim heimischen Mobilfunkprovider im Inland fällig sind.
Infrastrukturminister Jörg Leichtfried ist erleichtert und betont, dass Österreich sich von Anfang an für die Abschaffung der Roaming-Gebühren eingesetzt habe: „Mit dem Handy telefonieren, im Internet surfen und SMS oder WhatsApp-Nachrichten versenden, das gehört zum Alltag einfach dazu. Künftig wird es keinen Unterschied machen, ob man dabei in Österreich oder im Ausland ist. Das verhindert böse Überraschungen bei der Handyrechnung nach dem Urlaub. Und es ist ein wichtiger Schritt dafür, dass Europa näher zusammenrückt.
Die Regelung ist allerdings für EU-Bürger gedacht, die sich nur für eine überschaubare Zeit in einem anderen als dem eigenen EU-Land aufhalten, man denke beispielsweise an Urlaube oder Geschäftsreisen. Wer jedoch permanent seine SIM-Karte in einem anderen EU-Land verwendet, den dürfen Provider dies in Rechnung stellen. Weitere Informationen auf den Websites der Europäischen Union oder auch des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
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