Jeder dritte Mediziner findet Web-Recherche durchaus angemessen. [...]
Rund 16 Prozent der Ärzte in Australien suchen ihre Patienten gelegentlich in sozialen Netzwerken und verschaffen sich durch das dort vermittelte Image ein Bild über die Gesundheit der Menschen. Das zeigt eine aktuelle Befragung des National Center for Biotechnology Information.
187 Mediziner befragt
In der Forschungsarbeit zeigt sich, dass etwa 38 Prozent der australischen Mediziner es für angemessen halten, im Notfall eine Suchmaschine zu benutzen, um zusätzliche Infos über einen Patienten zu erhalten und diese womöglich in der Behandlung zu berücksichtigen. 27 Prozent der befragten Spezialisten finden es jedoch nicht in Ordnung, soziale Netzwerke als Quelle in die Behandlung einfließen zu lassen. In der Umfrage, an der 187 australische Ärzte teilnahmen, waren sich zudem rund 36 Prozent der Ärzte unsicher, wie sie zu der Thematik stehen.
„Die Beziehung zwischen Arzt und Patient basiert auf Vertrauen. Dieses Vertrauen fußt auf ehrlicher Kommunikation. Da würde ich niemals daran denken, einem Patienten hinterher zu recherchieren. Wenn mein Patient sagt, dass er mit dem Zigarettenrauchen aufgehört hat, dann muss ich ihm das glauben“, argumentiert Stephen Child, Präsident der New Zealand Medical Association.
Hinsichtlich des Datenschutzes ist die Recherche-Methode bedenklich. „Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist zulässig, soweit es für die Behandlung des Patienten erforderlich ist. Allerdings gilt hierbei zum einen in Deutschland derzeit der Grundsatz der Direkterhebung: Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen selbst zu erheben; nur in bestimmten Konstellationen kommt eine Datenerhebung bei Dritten ohne Einwilligung des Betroffenen in Betracht“, verdeutlicht der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber pressetext.
Eindeutige Rechtslage
Laut der Studie „How Doctors View and Use Social Media: A National Survey“ zeigen sich Mediziner bislang noch sehr unsicher im Umgang mit Patienten im Internet. Die Forscher nehmen an, dass es für viele Ärzte hilfreich wäre, wenn die Regierung genaue Richtlinien einführte, die den Umgang mit Social Media in einer medizinischen Behandlung oder Therapie vorgeben.
„Eine Internetrecherche durch den Arzt ist datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten. Eventuelle Ausnahmesituationen müssten jeweils konkret hinterfragt werden. Auch die Tatsache, dass der betroffene Patient es selbst in der Hand hat, sein Profil in sozialen Netzwerken öffentlich zu stellen, bedeutet nicht, dass er eine heimliche Ausforschung durch Ärzte oder beispielsweise auch Arbeitgeber akzeptieren muss und schutzlos gegenübersteht; solche Aktivitäten auf sozialen Netzwerken werden in der Regel dem Freizeitverhalten zuzurechnen sein, so dass nicht davon auszugehen ist, dass die Informationen dort der Präsentation gegenüber Arzt oder Arbeitgeber dienen“, sagt Caspar abschließend.
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