BIFIE-Daten: Datenschutzrat empfiehlt Ressorts, Datensicherheit zu überprüfen

In einem Schreiben an alle Regierungsmitglieder empfiehlt der Datenschutzrat, die Datensicherheit zu überprüfen, sowohl im jeweils eigenen Haus wie auch in ausgegliederten Einheiten und bei externen Vertragspartnern. [...]

„Aus Sicht des Datenschutzes hat Unterrichtsministerin Heinisch-Hosek mit dem vorläufigen Stopp der Schülertestungen richtig gehandelt“, sagte Datenschutzratsvorsitzender Johann Maier. Über weitere Maßnahmen, insbesondere bildungspolitische, könne sinnvollerweise erst dann diskutiert und entschieden werden, wenn die Prüfverfahren durch die unabhängige Datenschutzbehörde und die Volksanwaltschaft sowie die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen seien.
 
„Die unzulässige Veröffentlichung der BIFIE Daten über Schultestergebnisse und Lehrer und Lehrerinnen sollte nun allen Ministerinnen und Ministern Anlass sein, die Datensicherheit gründlich zu überprüfen, sowohl im jeweils eigenen Haus wie auch in den ausgegliederten Einheiten und bei externen Vertragspartnern“, so Maier weiter. „Der Datenschutzrat empfiehlt daher ausdrücklich allen Ministerien, aber auch allen Gebietskörperschaften sowie Privaten, die mit Daten operieren, ihre Datensicherheitskonzepte sowie die entsprechenden Datensicherheitsmaßnahmen, wie im Paragraph 14 des Datenschutzgesetzes vorgesehen, noch einmal genau zu prüfen.“ Ein entsprechendes Schreiben des Datenschutzrates werde an alle Mitglieder der Bundesregierung ergehen.
 
„Der Datenschutzrat vertritt überdies in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass – um ein geordnetes Krisenmanagement bei derartigen Verletzungen der Datensicherheit zu gewährleisten – bundesweit eine zentrale Anlaufstelle für Meldungen über derartige Sicherheitsvorfälle betraut werden sollte. Diese Aufgabe könnte auch einer bereits bestehenden Einrichtung übertragen werden“, so Datenschutzratsvorsitzender Maier abschließend.
 
Das Schreiben des Datenschutzrates an die Mitglieder der Regierung ist auf der Seite des Datenschutzrates nachzulesen. (pi)


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