BK mahnt zur Vorsicht bei Online-Weihnachtseinkauf

Das Bundeskriminalamt (BK) ruft zu Vorsicht beim Weihnachtseinkauf im Internet auf. Straftaten via Computer haben stark zugenommen. [...]

Die Gefahr, beim virtuellen Shopping einem Account-Hacker auf den Leim zu gehen oder sein Geld für nie gelieferte Ware einzubüßen, ist dementsprechend groß. Vor allem bei besonders günstigen Angeboten sollten Alarmglocken läuten. „Betrüger locken Käuferinnen und Käufer oftmals durch Schnäppchen im Internet an. Sie verlangen dazu die Bezahlung mittels Vorauskasse über verschiedene Wege wie zum Beispiel per Banküberweisung oder per Money Transmitter“, erläuterte BK-Sprecher Mario Hejl. „Von diesen Konten holen sich die Betrüger das Geld ab und verschwinden. Die Ware wird natürlich nicht geliefert.“
Die Ratschläge der Polizei: Wählen Sie alternative Bezahlsysteme wie Kreditkarten und nutzen Sie Nachnahmesendungen. Konto- oder Kreditkartendaten sollten über eine verschlüsselte Verbindung übertragen werden und nie per Mail übermittelt werden. Sichere Webseiten sind an einer grün unterlegten Adresszeile oder Zertifikatszeichen erkennbar, sofern sich der Betreiber prüfen hat lassen. Eine andere Möglichkeit sind seriöse Bezahl-Dienste, bei denen die Bankdaten einmalig hinterlegt werden. Eine gute Variante ist die Lieferung per Nachnahme. Sie ist zwar meist teurer, aber dafür bezahlt man erst, wenn man das Paket schon in Händen hält.
Auch bei Online-Auktionshäusern kann man laut Hejl ein Opfer von Account-Hacking werden: Betrüger ermitteln durch Phishing die Kennwörter von Mitgliedern. Dann bieten sie unter deren Namen Waren an, die es überhaupt nicht gibt. Die Täter kassieren von den Käufern ab und verschwinden. Opfer sind auch die ahnungslosen Mitglieder, bei denen die Geschädigten die Lieferung reklamieren.
„Persönliche Angaben, Kreditkartennummern und Bankverbindungen können leicht in falsche Hände geraten. Mit einer gesunden Portion Vorsicht und diesem Basiswissen sind Internetnutzer aber gut gerüstet“, sagte Claus Kahn vom BK-Büro für Betrug- und Wirtschaftsdelikte. Die Vertragsbedingungen für den Online-Einkauf sollten jedenfalls online abrufbar sein.

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