Wenn Steuerberater bisher für ihre Mandanten die Bankauszugsdaten einlesen wollen, dann brauchen sie Zugang zu deren Bankkonten. Das war bisher durch einen zusätzlichen Verfüger im Telebanking oder einen aufwendig einzurichtenden sogenannten EBICS-Bankzugang möglich. [...]
Eine EU-Richtlinie (genannt PSD2) ermöglicht jetzt, ergänzend zum Telebanking, auch einen einfachen, aber dennoch sicheren Zugriff für Steuerberater und Mandant zum Abholen von Bankauszügen oder auch zum gemeinsamen Bearbeiten des Zahlungsverkehrs. Das spart dem Mandanten und Steuerberater Papierkram (Ausstellen einer Einsichtsberechtigung) und dem Buchhalter aufwendiges Dateihandling, mit Bankdateien, die in bestimmten Verzeichnissen liegen, beim Verbuchen.
Die zweite Stufe des Umsetzungsgesetzes zur zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 schafft einheitliche Regeln für Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister. Dadurch sollen Bankgeschäfte durch Digitalisierung und E-Commerce beschleunigt und erleichtert werden und für mehr Wettbewerb zwischen Banken und Nichtbanken sorgen.
Banken setzen auf gemeinsamen Standard
Die österreichischen Banken setzen bei der Umsetzung der PSD2 auf einen gemeinsamen Standard, basierend auf den Implementierungsbeschreibungen der Berlin Group. Dieser europaweite Standard trägt den Arbeitstitel XS2A (Access to Account) und bezeichnet die Möglichkeiten der Banken, über entsprechende APIs (Application Programming Interface) spezielle Onlinebanking-Angebote zu realisieren. In dieser Beschreibung finden sich die technischen Spezifikationen für die Softwareentwicklung, welche Dateninhalte direkt mit den Banken ausgetauscht werden können und wie diese Kommunikation sicherheitstechnisch erfolgen muss.
Open Banking ist Grundlage für vernetzte Geschäftsmodelle
Wolfgang Foißner, Verkaufsleiter BMD: „Der Partner von BMD, die finAPI GmbH, hat sich darauf spezialisiert, diese Schnittstelle zu programmieren und bietet sie Herstellern von Buchhaltungssoftware, ERP-Lösungen oder Webshops an. Open Banking ist die Grundlage für vernetzte Geschäftsmodelle von Banken bis hin zur Gestaltung von Ecosystemen mit Partnern.“ Die Kooperation mit finAPI begann im Herbst 2020. Das Unternehmen ist 2019 von der SCHUFA Holding AG mehrheitlich übernommen worden.
Mit der Integration von finAPI hat BMD nun eine weitere Möglichkeit für einen direkten Bankzugang geschaffen, der im Vergleich zu den bestehenden Möglichkeiten (siehe Tabelle unten) die Vorteile der modernsten Anbindung ausspielt – vor allem in Verbindung mit der Mandantenplattform BMD Com oder der BMD Com fürs Handy „My BMD Com“.
Steuerberatungskanzleien profitieren von finAPI
„Für Steuerkanzleien mit BMD Software ist besonders interessant, dass der Mandant seine Zugangsdaten zum jeweiligen Bankkonto in BMD Com eingibt und so dem Steuerberater im Hintergrund ermöglicht, die Bankbewegungen jeweils 90 Tage lang automatisch abzurufen“, ergänzt Foißner. „Der Steuerberater benötigt damit zu Bankkonten des Mandanten keine Zugangsdaten mehr. Die Zahlungsfreigabe führt der Mandant über BMD Com jeweils selbst mit seinen eigenen Zugangsdaten aus und behält so die Hoheit über seine Bankanbindungen. Die Steuerkanzlei bekommt die Bankbewegungen, quasi als Nebenprodukt, vollautomatisch mitgeliefert.“
Für die Auslösung von Zahlungen bzw. Bankeinzügen im Zahlungsverkehr müssen die Zugangsdaten vom Mandanten bzw. Buchhalter jedes Mal neu eingegeben werden: Somit werden sicherheitstechnisch die gleichen Voraussetzungen wie in den jeweiligen Telebanking-Programmen der Banken geschaffen.
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