Britin zwingt Facebook zur Peiniger-Preisgabe

Eine Britin hat einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Facebook dazu zwingt, die Identität jener bekannt zu machen, die sie mit einer Onlinekampagne "bösartigen und üblen" Missbrauch ausgesetzt haben. [...]

Der Fall von Victoria Brookes gilt laut New York Times als „Meilenstein“ – und soll Informationen zu Tage bringen, die in eine Privatklage gegen ihre Peiniger münden werden. Als Teil eines Online-Angriffs vor Monaten wurde in Brooks Namen ein gefaktes Facebook-Profil erstellt, das sie fälschlicherweise als pädophile Drogenhändlerin darstellte. Das Unternehmen entfernte die Seite in der Folge. Die Amerikanerin blieb jedoch das Ziel von Angriffen. Sie gehört damit zu den unzähligen Opfern von Cyber-Bullying, das in Extremfällen sogar zum Selbstmord geführt hat.
Bei ihrem Gang zum Gericht scheint Brookes gute Chancen zu haben. In Großbritannien macht es der „Malicious Communication Act“ seit 1988 zu einem Vergehen, unanständiges oder grob anstößiges Material zu posten. Viele der Untersuchungen sind bis jetzt an dem Problem der Identifizierung der Angreifer gescheitert. Im Fall Brookes war Facebook kooperativ. Ihr Antrag beim London High Court wurde nicht angefochten. Sie wird die Informationen erhalten, die helfen sollen, die Verursacher des Cyber-Bullying zu finden.
Nach einer ganzen Reihe aufsehenerregender Fälle wurde mit der „Cybersmile Foundation“ eine gemeinnützige Organisation ins Leben gerufen, die das Bewusstsein für die im Internet lauernden Gefahren verbessern soll. Ziel ist es auch, Cyber-Bullying in Großbritannien zu einem klar definierten kriminellen Delikt zu machen.
Verfechter der freien Meinungsäußerung haben allerdings vor Überreaktionen auf ein weltweites Phänomen gewarnt, das mit der Ausbreitung des Internets entstanden ist. Speziell in den USA wächst spürbar die Besorgnis, dass etwa Vorschläge der Kontrolle der Onlinemedien den ersten Verfassungszusatz in Frage stellen könnten. (pte)

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