Die EU-Kommission forciert nach einer Meldung der Agentur Bloomberg rechtliche Schritte gegen Microsoft, weil der Software-Konzern gegen eine zentrale Auflage in einem früheren Verfahren verstoßen hat. [...]
Die EU-Kommission forciert nach einer Meldung der Agentur Bloomberg rechtliche Schritte gegen Microsoft, weil der Software-Konzern gegen eine zentrale Auflage in einem früheren Verfahren verstoßen hat. Dabei geht es um die 2009 festgelegte Verpflichtung, Windows-Nutzern eine Auswahl von alternativen Web-Browsern anzubieten. Microsoft hat das Versäumnis als einen technischen Fehler bezeichnet.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat deswegen im Juli ein weiteres Kartellverfahren gegen Microsoft eingeleitet. Auslöser dafür war die Beschwerde von Konkurrenten. Microsoft hatte sich damals für das Versäumnis entschuldigt und angeboten, die bis 2014 gültige Auflage zur Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Browsern um 15 Monate zu verlängern. Jetzt werde eine schriftliche Feststellung des Fehlverhaltens vorbereitet, meldete Bloomberg unter Berufung auf Personen, die mit dem Stand des Verfahrens vertraut sind. Danach droht Microsoft eine Strafe bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Aus der Wettbewerbsbehörde verlautete im Juli, dass die EU auf einer Geldstrafe bestehe, um ein Zeichen zu setzen.
Microsoft ist in früheren Kartellverfahren bereits zu Geldstrafen von 1,68 Mrd. Euro verurteilt worden. Zuletzt bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg im Juni ein Bußgeld wegen zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen zum Betriebssystem Windows, reduzierte dieses aber auf 860 Mio. Euro.
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