Die Telekom Austria Group hat mitgeteilt, dass ihre bulgarische Tochtergesellschaft Mobiltel mit dem Verkäufer EQT V den vollständigen Erwerb des Kabelbetreibers blizoo in Bulgarien vereinbart hat. [...]
„Die Akquisition von blizoo ist ein weiterer Schritt, um den herausfordernden Markt in Bulgarien weiterzuentwickeln. Gemeinsam mit Mobiltel sehen wir großes Wachstumspotential im stark steigenden Festnetzbereich von dem letztlich unsere bulgarischen Kunden profitieren“, betont Alejandro Plater, der mit 1. August den Posten des CEO der Telekom Austria Group von Hannes Ametsreiter übernimmt.
blizoo Bulgaria ist der zweitgrößte Festnetzbetreiter in Bulgarien und hält einen Anteil von acht Prozent im Breitbandmarkt und elf Prozent im TV Markt (zumindest laut Schätzung der Telekom Austria Group). Das Unternehmen verfügt derzeit über rund 373.000 Kunden, die Festnetztelefonie-, Breitband- und TV-Produkte über DOCSIS 3-Technologie beziehen. In Summe erreicht blizoo Bulgaria eine Netzabdeckung von 1,3 Millionen Haushalten. 2014 wurde ein Umsatz von 47 Mio. Euro sowie ein EBITDA von 19 Mio. Euro erwirtschaftet.
„Dieser Schritt öffnet für Mobiltel ein breites Spektrum an spannenden Möglichkeiten und stärkt unser Festnetz-Portfolio. Wir hoffen auf eine positive Entscheidung der Behörden, da die Akquisition zu einem besseren Marktumfeld und höheren Investitionen in die bulgarische Wirtschaft führt,“ so Thanasis Katsiroumpas, CEO von Mobiltel Bulgarien.
„Der Großteil unserer Kunden nutzt bereits heute das Multi-Play-Angebot von blizoo und gemeinsam mit Mobiltel werden wir in der Lage sein, unseren Kunden das volle four-play Leistungsspektrum anzubieten. Dadurch ergeben sich große Chancen für weiteres Wachstum,“ unterstreicht Harald Rösch, CEO von blizoo Bulgarien.
Wie zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbart, werden keine Details zum Kaufpreis veröffentlicht. Die Telekom Austria Group will den Kaufpreis aus dem Cashflow finanzieren. Der Abschluss der Transaktion wird für das vierte Quartal 2015 erwartet und bedarf noch der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden. (pi/rnf)
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