Handy-Besitzer in den Vereinigten Staaten haften für "Hosentaschen-Anrufe", die aus Versehen entgegengenommen oder getätigt werden, wenn das Mobilgerät in der eigenen Tasche selbstständig anwählt oder abhebt. Dieses Urteil hat nun der US Court of Appeals for the Sixth Circuit gefällt. [...]
Die unbeabsichtigten Anrufe passieren häufig, weil die Touch-Displays der Smartphones immer größer angelegt sind, während sie nach wie vor in hautengen Hosentaschen mitgenommen werden. Sehr einfach können eintreffende Gespräche auch völlig unbemerkt entgegengenommen werden. Ein aktuelles Gerichtsurteil schafft nun Klarheit, wie diese „Telefonate“ gesetzlich einzuordnen sind.
Im Fall der dem Urteil vorausgeht, nahm der Geschäftsreisende James Huff einen „Butt-Dial“ in seiner Tasche entgegen, während er eine pikante Diskussion mit einem Kollegen führte. In dieser ging es ausgerechnet darum, der sich am Apparat befindlichen Person eins auszuwischen. Huff und seine Begleitperson bekamen nicht mit, dass sie unbeabsichtigt belauscht wurden. Die anrufende Carol Spaw machte sich jedoch Notizen von dem Mitgehörten und meldete es den Behörden, doch der Belauschte fühlte sich hingegen ausgespitzelt.
„James Huff hat darin versagt, sein Handy ausreichend zu sperren“, lautet das Urteil von Richter Danny Boggs. „Es geht hier um eine Person, die ihre täglichen Aktivitäten und Ansichten im Internet zur Schau stellt und gleichzeitig aber darin versagt, ihre Privatsphäre ausreichend zu schützen.“ Ungünstigerweise gab Huff vor Gericht zu, dass er sich über Butt-Dials bewusst sei und sogar schon einmal aus Versehen jemand angerufen habe.
Die Empfehlung von Experten ist unmissverständlich, nämlich den Bildschirm des Smartphones mit einer Zahlenkombination zu sichern. Diese kann nahezu unmöglich durch reinen Hautkontakt entsichert werden, was bei den Swipe-Sperren sehr wohl der Fall ist. (pte)
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