C4 warnt vor Sex-Video-Erpressern

Das Cyber Crime Competence Center (C4), die österreichische Koordinierungs- und Meldestelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, warnt aktuell vor Erpressungen mit der Veröffentlichung von Sex-Videos. [...]

Laut dem C4 langen in seiner Meldestelle zunehmend Mitteilungen von Personen ein, welche mit der Veröffentlichung von Videos im Internet erpresst werden. Sie sollen einen bestimmten Geldbetrag bezahlen, um das zu verhindern. Aber selbst nach der Bezahlung wird die Erpressung fortgeführt und es werden weitere Zahlungen gefordert.

Der zumeist harmlose Beginn eines Chat via Social Networks mit augenscheinlich flirtwilligen jungen Damen endet bald in einem Video-Chat, welcher bei den gemeldeten Fällen zumeist auf Skype geführt wird. Von den zeigefreudigen Damen wird das Posieren und teilweise Entkleiden mit der Aufforderung verknüpft, dass sich das Gegenüber ebenfalls entkleidet und in weiterer Folge sexuelle Handlungen an sich selbst vornimmt. Diese Handlungen werden von den Tätern dann allerdings aufgezeichnet.

Beim „Lockvogel“ selbst handelt es sich nicht einmal immer um eine aktiv anwesende Person: Es wurde auch berichtet, dass es den Anschein hätte, als ob ein Film ablaufen würde. Dadurch wurde dem C4 zufolge so manchem Opfer erst gar nicht bewusst, dass es sich möglicherweise um ein Falle handeln könnte – sie glaubten sich den Angaben zufolge in einem „automatischen Sex-Video-Chatroom“ zu befinden.

Die erpressten Beträge variieren stark, was auf verschiedene Tätergruppen hinweisen könnte. Üblicherweise werden Beträge in der Höhe von 500 bis 1.000 Euro gefordert, es wurden aber auch schon Forderungen in der Höhe von mehreren tausend Euro gestellt. Wird die Bezahlung abgelehnt, versuchen die Täter manchmal, nachzuverhandeln. Ihre Ernsthaftigkeit unterstreichen die Erpresser zumeist durch die Zusendung eines Links, unter dem das bereits auf eine Plattform im Internet hochgeladene, aber noch nicht öffentlich zugängliche, Video zu finden ist. Die Veröffentlichung selbst, so die Drohung, soll durch die Bekanntmachung des bis dahin geheimen Links an alle Freunde des Geschädigten auf der jeweiligen Plattform (Facebook, Skype-Kontakte, etc) stattfinden.


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