Cybercrime und Datenschutz beim dritten Business Breakfast von GEKKO

Zum dritten Mal lud der Wiener Full IT-Dienstleister GEKKO it-solutions seine Partner, Lieferanten und Kunden zum Business Breakfast @GEKKO ein. Stefan Jakoubi und Markus Dörfler gingen auf aktuelle Bedrohungen und Präventionsmaßnahmen sowie die neue Rechtslage ein. [...]

Wie viele andere Bereiche in der IT hat sich auch die Cyberkriminalität immens weiterentwickelt. Vor einigen Jahren waren Hacker noch Ausnahmefälle, heute ist die Cyberkriminalität ein Wirtschaftszweig und wird hochprofessionell betrieben. Der durchschnittliche Schaden der Kriminellen pro Angriff auf ein Unternehmen: 34.000 Euro. Und: „Es kann wirklich jeden treffen“, lauten die ermahnenden Worte von GEKKO Gründer und Geschäftsführer Johannes Kunschert.

Die Gefahr lauert auch im Unternehmen
Den Start machte Stefan Jakoubi, Geschäftsleiter Professional Services bei SBA Research GmbH. Unterstützt mit Zahlen und Fakten ging er auf die aktuelle Bedrohungslage durch Cyberkriminalität ein und gab Tipps zu wirkungsvollen Präventionsmaßnahmen. Allen voran betonte er die Wichtigkeit der Awareness über IT-Security, denn in vielen Unternehmen und bei deren Mitarbeiter sei diese de facto nicht gegeben. Aus eigenen Tests weiß Jakoubi, dass rund 30 bis 60 Prozent der Mitarbeiter sogenannten Phishing-Mails auf den Leim gehen. Die sicherste Technik hilft kaum, wenn die Mitarbeiter unwissentlich selbst zum Mittäter werden. Mindestens zwei Anrufe pro Monat, in welchen sich Betrüger als Firmenchefs ausgeben, um so an sensiblen Daten zu gelangen, seien mittlerweile in Unternehmen keine Seltenheit, bestätigte auch ein Veranstaltungsgast aus eigener Erfahrung. Jakoubi konnte aber auch beruhigen, denn schon mit grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen und einer Awareness-Schulung der Mitarbeiter können 80 Prozent der typischen Angriffe abgewehrt werden.

10.000.000 Euro Strafgeld
Im zweiten Vortrag sprach Markus Dörfler, Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht und Datenschutz, über die Verantwortung von Geschäftsführern und Entscheidungsträgern im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung. Anhand von einfachen Beispielen zeigte er auf, dass viele Unternehmen schon bei der Verwendung von Kundendatenbanken Fehler in Bezug auf das Datenschutzrecht machen. Unwissentlich gespeicherte Daten – und die gibt es fast überall, so der Rechtsexperte – können im Problemfall schnell unangenehm werden. Und: ein korrektes Backup heiße nicht, bloß die Daten regelmäßig auf ein externes Medium zu speichern. Zudem wird mit der neuen Verordnung, welche 2018 in Kraft tritt, die Höhe der Verwaltungsstrafen für die Vernachlässigung des Datenschutzes empfindlich erhöht, von 10.000 auf 10.000.000 Euro. Wer diese Angelegenheit bis jetzt eher stiefmütterlich betrachtet habe, dem sei gut geraten, sich bis dahin näher mit diesem Thema zu beschäftigen. Denn IT-Security sei nicht nur der Schutz vor Viren, sondern auch Maßnahmen zum Schutz vor unbefugten Datenzugriff und richtige Datensicherung. Sein mahnender abschließender Satz: „Eine E-Mail ist wie eine Postkarte – jeder kann mitlesen.“


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