Wie aus dem heute vom deutschen Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten „Bundeslagebild Cybercrime 2019“ hervorgeht, erreicht die Anzahl der polizeilich bekannten Taten mit knapp über 100.000 Fällen einen neuen Höchststand. [...]
Damit steigt die Zahl der Cybercrime-Fälle laut dem neuen „Bundelagebild Cybercrime“ um über 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2018: 87.106 Fälle). Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, sind hoch. So schätzt der deutsche Branchenverband Bitkom, dass der Wirtschaft 2019 ein Schaden von über 100 Milliarden Euro durch Cyberangriffe entstanden ist. Neben Wirtschaftsunternehmen sind öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der Täter, die sich hier hohe kriminelle Gewinne erwarten. Die größte Gefahr geht weiterhin von Angriffen mittels sogenannter Ransomware aus. Diese Software verschlüsselt die Daten auf dem angegriffenen Rechner. Für deren Entschlüsselung fordern die Täter meist einen Geldbetrag, der in der Regel in Form von Bitcoins zu entrichten ist.
Seit dem vergangenen Jahr beobachtet das BKA mit der sogenannte „Double Extortion“ eine neue Vorgangsweise, bei der die Täter die IT-Systeme ihrer Opfer nicht nur mittels Ransomware verschlüsseln, sondern im Zuge der Attacken auch sensible Daten erbeuten und damit drohen, diese zu veröffentlichen.
Die Polizei stellte 2019 insgesamt 22.574 Tatverdächtige fest – über zwei Prozent mehr als im Jahr 2018 (22.051 Tatverdächtige). Cyberkriminelle sind in der Regel international vernetzt und agieren arbeitsteilig. Hinzu kommt, dass sie sich neuen Situationen flexibel anpassen. Diese Flexibilität ließen die Täter auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erkennen, wie aus der Sonderauswertung „Cybercrime in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ hervorgeht.
Aktuelle Analyse im Zeitraum der Corona-Krise
In der heute ebenfalls veröffentlichten Sonderauswertung und Analyse des Zeitraums März bis August 2020 wird beispielsweise auf unmittelbar nach Beginn der Pandemie erstellte Webseiten eingegangen, die in Anlehnung an die Internetpräsenzen staatlicher Stellen etwa mit Informationen und Beratungsgesprächen zur Corona-Soforthilfe warben. Durch Betätigung von Schaltflächen auf den betreffenden Webseiten wurden die Computer der Besucher mit Malware infiziert. Ähnlich erging es Empfängern von E-Mails, die scheinbar von staatlichen Stellen oder Banken stammten und Informationen zum Thema „Corona“ enthielten. Beim Öffnen eines Anhangs wurde der Computer der Betroffenen mit Schadsoftware infiziert.
Die hohe Zahl der Straftaten und die vielfältigen Methoden im Zuge der COVID-19-Pandemie zeigen, dass es sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen als auch Privatpersonen wichtig ist, ihre Daten vor dem Zugriff von Cyberkriminellen zu schützen. Dazu gehört ein aktueller Virenschutz genauso wie sichere Passwörter und regelmäßige Backups. Wichtig ist aber auch, bei E-Mails von unbekannten Absendern skeptisch zu bleiben, auch wenn diese den Eindruck erwecken, von einer Behörde, Bank oder Bekannten versandt worden zu sein. Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte niemals nachgekommen werden. Betroffene von Cybercrime sollten vielmehr möglichst zeitnah die Polizei informieren.
Martina Link, Vize-Präsidentin beim Bundeskriminalamt stellte heute die Ziele bei der Cybercrime Bekämpfung klar dar: „Kriminelle Netzwerke aufdecken, Strukturen zerschlagen und Tatverdächtige überführen. Unser Anspruch ist es, den Täterinnen und Tätern stets einen Schritt voraus zu sein. Daher werden wir unsere Kapazitäten im Bereich Cybercrimebekämpfung weiter ausbauen.“
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