Das Auto ruft um Hilfe: eCall ab 2015 Pflicht

Die EU-Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, um sicherzustellen, dass ab spätestens Oktober 2015 im Falle eines schwerwiegenden Unfalls automatische Notrufe aus Autos abgesetzt werden. Das gilt vorerst jedoch nur für Neuwagen. [...]

Das System eCall wird automatisch aktiviert, sobald fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren, und wählt die europäische Nutrufnummer 112. Der nächsten Notrufzentrale werden dann Daten zum Unfall, wie beispielsweise Zeitpunkt des Unfalls, genauer Standort des verunfallten Fahrzeugs und Fahrtrichtung (besonders wichtig auf Autobahnen und in Tunneln) übermittelt. Ein eCall kann auch manuell, etwa durch einen Zeugen eines schweren Unfalls, ausgelöst werden, indem ein Knopf im Auto betätigt wird.

Ab Oktober 2015 sollen alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit dem 112-eCall-System ausgerüstet werden, zudem soll die erforderliche Infrastruktur für reibungslosen Empfang und Abwicklung von eCall-Notrufen in Notrufzentralen aufgebaut werden. Auf diese Weise soll für den eCall-Dienst eine EU-weite Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität erreicht werden.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, stellte fest: „Der EU-weite eCall bedeutet für die Reduzierung von Gefahren im Straßenverkehr einen großen Schritt nach vorne. Wenn Notfallhilfe gebraucht wird, ist es viel besser vernetzt zu sein als allein – und diesen wertvollen Beitrag leisten die Informations- und Kommunikationstechnologien.“

Die mittels eCall erhaltenen Informationen sollen es Notfalldiensten ermöglichen, Fahrzeuginsassen schneller mit Hilfsleistungen beizustehen, und dazu beitragen, Leben zu retten und Verletzungen zügig zu versorgen. Schätzungen zufolge könnte eCall die Notfall-Reaktionen in städtischer Umgebung um 40 Prozent und auf dem Land um 50 Prozent beschleunigen und jährlich bis zu 2.500 Menschenleben retten.

Zusätzlich soll das System auch die durch Verkehrsunfälle verursachten Staus und die durch ungesicherte Unfallstellen verursachten Folgeunfälle verringern. Auch die Wirtschaft soll davon profitieren, da eine große Zahl an Unternehmen an der Bereitstellung von Technologien, Bauteilen und Dienstleistungen für die verschiedenen Aspekte des eCall-Systems beteiligt sind, beispielsweise bordeigene Systeme, Datenübertragung per Funk und Systeme für öffentliche Notrufzentralen. Ferner wird erwartet, dass die für eCall eingebauten bordeigenen Geräte für weitere Dienste genutzt werden können (z. B. für die Ortung gestohlener Autos).

Die EU-Kommission legt zwei Vorschläge für Rechtsakte vor, mit denen die Entwicklung und Einführung eines solchen Systems unterstützt werden soll:

  • Eine Verordnung über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einrichtung des eCall-Systems (und zur Änderung der damit zusammenhängenden Richtlinie 2007/46/EG), mit der das Fahrzeug eCall-tauglich gemacht wird, sowie
  • einen Rechtsakt über die Einrichtung des interoperablen EU-weiten eCalls, mit dem die öffentliche Infrastruktur eCall-tauglich gemacht wird.

Mit diesen Vorschlägen schließt die Kommission ihre aus drei Phasen bestehende Vorgehensweise zur Schaffung eines Rechtsrahmens ab, mit dem eCall in der ganzen EU verbindlich eingeführt werden soll. Gesprochen wird von eCall schon länger. Die Kommission hatte ursprünglich dazu aufgerufen, das System europaweit bis 2009 auf freiwilliger Basis einzuführen. Das hat allerdings nicht ganz geklappt: „Jedoch zeigte es sich, dass die Umsetzung zu langsam verlief“, so die Kommission in einer Aussendung. (rnf/pi)


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