Absichtliche Schleichwerbung, fehlendes Bewusstsein oder ungeschickte Formulierungen: Der PR-Ethik-Rat nennt häufige Fehler bei der Werbekennzeichnung und bietet mit dem Influencer-Check eine Hilfestellung. [...]
Social-Media-Kanäle werden von Influencer immer stärker dazu genutzt, um Werbekooperationen zu präsentieren. Die Bandbreite reicht von Produkten über Dienstleistungen bis hin zu Reisen. Dafür bieten die unterschiedlichen Formate und Funktionen auf Social Media viele Möglichkeiten, Werbeinhalte zu platzieren.
Sowohl Follower als auch Influencer ist dabei häufig nicht klar, ob und welche Form der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung zum Einsatz kommen muss. Die Folge: Postings, denen ein Gegengeschäft zugrunde liegt, sind unzureichend oder gar nicht gekennzeichnet.
Markenwerbung durch Prominente
Personen des öffentlichen Lebens treten oft als Testimonials für Marken auf und präsentieren ihre Sponsoren auch auf Social Media. Auffallend ist, dass sich die Fotos aus dem privaten Alltag und professionelle Bilder mit Produktplatzierungen besonders auf Accounts von Profi-Sportlern stark vermischen – auf offiziellen Accounts der Sportvereine, Organisationen oder Verbände sowie auf den vermeintlich privaten Accounts.
Auf den ersten Blick ist oft nicht zu erkennen, hinter welchen Beiträgen ein Sponsoring-Vertrag steckt. Besonders für Personen des öffentlichen Lebens gilt: Aus großer Reichweite erfolgt auch große Verantwortung.
Häufige Fehler bei der Werbekennzeichnung
Auch wenn das Bewusstsein und die Bereitschaft bei Influencer vorhanden sind, Werbekooperationen zu kennzeichnen, passieren häufig Fehler, die es den User erschweren, Werbung als solche zu erkennen.
So kommt es oft zu Praktiken, die nicht zulässig sind, aber dennoch weite Verbreitung finden. Dazu gehören dem PR-Ethik-Rat zufolge:
- Fehlende Kennzeichnung: Komplett fehlende Kennzeichnung von Werbepostings bei Produkten, die besonders stimmig mit dem redaktionellen Content wirken. Das Gegengeschäft wird verschleiert.
- Werbung „aus Überzeugung“: Der Hashtag #werbungausueberzeugung kommt zum Einsatz für die Empfehlung von Produkten, die „wirklich“ empfohlen werden. Es ist nicht ersichtlich, ob es sich um eine bezahlte Werbepartnerschaft handelt.
- Undeutlich platzierte beziehungsweise versteckte Werbekennzeichnung: Die Kennzeichnung #werbung respektive #anzeige ist nicht sofort ersichtlich oder wird zwischen vielen weiteren Hashtags platziert. Oft muss der Bildtext bei Postings erst ausgeklappt werden.
- Umschreibungen der Kooperation/Unklare Kennzeichnung: Formulierungen wie „Unternehmen xy war so nett, mir Produkt z zur Verfügung zu stellen“ ist keine zulässige, klare Kennzeichnung der Werbung.
- Spezialfall Stories: Insbesondere bei dem auf Instagram beliebten Story-Format werden Werbepartnerschaften stark in den redaktionellen Content integriert, eine klare Unterscheidung zwischen Content und Werbung fehlt meist. Häufig wird erst als Werbung gekennzeichnet, wenn das entsprechende Produkt zu sehen ist, auch wenn die Thematik bereits davor erklärt wird. Hier rät der PR-Ethik-Rat, alle zusammenhängenden Teile einer Story als Werbung zu kennzeichnen.
- Nicht gekennzeichnete Ankündigung von Werbekooperationen: „Morgen stelle ich euch ein Produkt vor“, „Ich fotografiere gerade das Produkt, das ich euch morgen zeige“, ist bereits Bestandteil der Kooperation und daher ebenfalls als Werbung zu kennzeichnen.
- Nicht-materielle Gegenleistungen: Kooperationen, für die Unternehmen kein Entgelt bezahlen, werden von Influencer oft selbst nicht als Werbung wahrgenommen. Im Gegenzug können sie beispielsweise kostenlos an einem Event teilnehmen oder werden auf einem anderen Kanal mit großer Reichweite markiert. Auch hier gilt die Kennzeichnungspflicht.
- Zeigen von Kindern als Testimonials: Das Zeigen der eigenen Kinder im Rahmen von Werbepostings sollte von Influencer besonders sorgfältig abgewogen und das Recht auf Privatsphäre der Kinder beachtet werden.
Korrekte Kennzeichnung von Werbung
Um häufigen Fehlern entgegenzuwirken, präsentierte der PR-Ethik-Rat einen Leitfaden, der über die korrekte Kennzeichnung von Werbung aufklären soll. Dieses Regelwerk diene als Unterstützung sowohl für Werbetreibende als auch für User, die verantwortungsbewusst und gesetzeskonform kommunizieren wollen.
Grundsätzlich gilt, dass Werbung eindeutig als solche erkennbar und – laut Mediengesetz – mit den Begriffen „Werbung“, „Bezahlte Anzeige“ oder „Entgeltliche Einschaltung“ gekennzeichnet sein muss. Das betrifft nicht nur jene Postings und Stories, auf denen das beworbene Produkt zu sehen ist, sondern sämtliche Inhalte, die damit in Zusammenhang stehen.
*Elisa Krisper ist Junior Project Managerin bei der Kommunikationsagentur MOMENTUM Wien und Redakteurin des Fachmedienportals INTERNET WORLD Austria und com!professional.
Be the first to comment