Daten gegen Service: Fluggäste offen für Weitergabe

72 Prozent der Fluggäste sind für maßgeschneiderte Angebote, sofern die Sicherheit gewährleistet ist. [...]

Die große Mehrheit der Fluggäste würde Passagierdaten zur Verfügung stellen, um von besseren Services und maßgeschneiderten Angeboten zu profitieren – vorausgesetzt, die Daten sind optimal geschützt. Zu diesem Schluss kommt eine Befragung von 994 Passagieren im Auftrag des Berliner Digitalverbands BITKOM.

Laut den Ergebnissen der Befragung würden sieben von zehn Fluggästen (72 Prozent) einem Flughafenbetreiber, einer Airline oder einem sonstigen Dienstleister ihre Reisedaten überlassen, wenn sich dadurch die Reisezeit reduzieren würde. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein digital gestützter Parkservice: Kunden eines Flughafens bekämen so kurz vor Abflug per SMS oder E-Mail die Info, auf welchem Parkdeck nahe der Abfluggates freie Kapazitäten vorhanden sind.

„Passagiere können von der datenbasierten Optimierung ihrer Reise profitieren. Unternehmen, App-Entwickler und Flughäfen schaffen damit verbesserte oder gänzlich neue Angebote für den Fluggast“, unterstreicht BITKOM-Chef Bernhard Rohleder. Voraussetzung für den Erfolg seien jedoch die Einhaltung der höchsten Datenschutzstandards und die technische Sicherheit der Daten. Zwei Drittel (65 Prozent) würden ihre Daten gegen einen Reisekostennachlass freigeben. Wenn anhand der Passagierdaten die Organisation am Airport verbessert werden könnte, wäre jeder Zweite (52 Prozent) dazu bereit, seine Daten zur Verfügung zu stellen.

Tracking über GPS-Daten
Dank GPS könnten beispielsweise Passagierströme besser gelenkt werden. Wenn Schleusen in die falsche Richtung benutzt würden, könnte man so eingreifen, anstatt später womöglich einen ganzen Terminal aus Sicherheitsgründen evakuieren zu müssen. „Für Transitreisende wäre es eine große Erleichterung, wenn sie über ihr Smartphone bei der Zwischenlandung benachrichtigt würden, ob sie sich zum Anschlussflug beeilen müssen oder ob sie zum Beispiel wegen einer Verspätung ausreichend Zeit haben“, so Rohleder. Die Verarbeitung persönlicher Daten dürfe nur bei Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.


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