Eine repräsentative Befragung von 994 Passagieren im Auftrag des deutschen Digitalverbands Bitköm ergab, dass eine große Mehrheit der Fluggäste ihre Passagierdaten für bessere Services und maßgeschneiderte Angebote zur Verfügung stellen würden. Allerdings nur, wenn die Daten bestens geschützt sind. [...]
Sieben von zehn Fluggästen (72 Prozent) würden einem Flughafenbetreiber, einer Airline oder einem sonstigen Dienstleister ihre Reisedaten überlassen, wenn sich dadurch die Reisezeit reduzieren würde. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein digital gestützter Parkservice: Kunden eines Flughafens bekämen so kurz vor Abflug per SMS oder E-Mail die Info, auf welchem Parkdeck nahe der Abfluggates freie Kapazitäten vorhanden sind. Ein weiteres Beispiel sind bessere ÖPNV-Anschlüsse zum und vom Flughafen, die anhand der Daten berechnet werden könnten. „Passagiere können von der datenbasierten Optimierung ihrer Reise profitieren. Unternehmen, App-Entwickler und Flughäfen schaffen damit verbesserte oder gänzlich neue Angebote für den Fluggast“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Voraussetzung für den Erfolg entsprechender Services seien die Einhaltung der höchsten Datenschutzstandards und die technische Sicherheit der Daten.
Daten gegen Rabatt, Services oder Zeitgewinn
Zwei Drittel (65 Prozent) würden ihre Daten gegen einen Reisekostennachlass freigeben. Wenn anhand der Passagierdaten die Organisation am Airport verbessert werden könnte, wäre jeder Zweite (52 Prozent) dazu bereit, seine Daten zur Verfügung zu stellen. Dank der Auswertung von GPS-Daten könnten beispielsweise Passagierströme besser gelenkt werden. Wenn Schleusen in die falsche Richtung benutzt würden, könnte man so direkt eingreifen, anstatt später womöglich ein ganzes Terminal aus Sicherheitsgründen evakuieren zu müssen. „Für Transitreisende wäre es eine große Erleichterung, wenn sie über ihr Smartphone bei der Zwischenlandung benachrichtigt würden, ob sie sich zum Anschlussflug beeilen müssen oder ob sie zum Beispiel wegen einer Verspätung ausreichend Zeit haben“, sagt Rohleder. Die Verarbeitung persönlicher Daten darf nur bei Einwilligung des Betroffenen oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.
EU regelt Fluggastdatenspeicherung
Was die staatliche Speicherung von Fluggastdaten angeht, gibt es seit kurzem eine einheitliche EU-Regelung. Sie wurde geschaffen, um Terrorismus und Drogenhandel besser bekämpfen zu können. Die EU-Länder speichern demnach für Reisende, die in der EU starten oder landen, Daten zu Reiseanbieter, Abflugzeitpunkt, Reiseroute, Platznummer, Kontaktangaben, Gepäck und Zahlungsart für eine Dauer von fünf Jahren. Sechs Monate nach Erfassung müssen die Daten unkenntlich gemacht werden, das heißt Name, Anschrift und Kontaktdaten dürfen nicht mehr sichtbar und nur im Falle von Justizermittlungen noch vollständig einsehbar sein. Die Mitgliedstaaten haben knapp zwei Jahre Zeit, die Vorschrift in Kraft zu setzen. Die Fluggastdatenspeicherung aus Sicherheitsgründen genießt unter den Flugreisenden eine hohe Akzeptanz. Acht von zehn Flugreisenden (78 Prozent) geben an, dass sie ihre Passagierdaten zur Verfügung stellen würden, wenn sie damit zur Erhöhung der Sicherheit am Flughafen beitragen könnten.
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