Datenfriedhof im Internet

Verwaiste Konten in den sozialen Medien, Kondolenzbücher im Internet, digitale Wallets als Teil der Verlassenschaft: Der Tod ist endgültig im Internet angekommen, trotzdem hat nur ein Bruchteil der Nutzer:innen vorgesorgt. Der Providerverband ISPA - Internet Service Providers Austria bietet in einer Broschüre einen rechtlichen Überblick zum „digitalen Nachlass“ und gibt praktische Tipps zur Vorsorge sowie Informationen für Hinterbliebene. [...]

„Ein selbstbestimmtes Online-Bild von sich nach dem Tod kann nur jemand hinterlassen, der sich um seinen digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten kümmert. Wir empfehlen eine ausführliche Dokumentation mit einer Liste aller verwendeten Online-Dienste, die im Todesfall an eine oder mehrere Vertrauenspersonen übergeben wird“, sagt ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger. (c) ISPA

In der Onlinewelt bleiben Daten von Verstorbenen erhalten, wenn keine Vorsorge getroffen wurde und sich die Hinterbliebenen nicht darum kümmern. Warum das zum Problem werden kann, erklärt Stefan Ebenberger, ISPA-Generalsekretär: „Immer mehr Verträge werden online abgeschlossen. Im Todesfall gehen Verpflichtungen, die sich aus diesen ergeben, auf die Erb:innen über. Oft wissen diese aber nichts von diesen Verträgen und bezahlen offene Rechnungen nicht“, erläutert Ebenberger.

Vorsorge immer wichtiger

Wer seinen Hinterbliebenen gerade während der Trauerphase viel Stress und Unklarheiten ersparen möchte, sollte bereits zu Lebzeiten festlegen, wie mit dem digitalen Vermächtnis umgegangen werden soll. „Man sollte sich rechtzeitig vor dem Tod überlegen, was mit all den Konten und Daten, die sich im Laufe eines Lebens im Internet ansammeln, passieren soll. Je detaillierter die Anweisungen, desto leichter haben es die Hinterbliebenen und erleben keine bösen finanziellen Überraschungen“, rät Ebenberger.

Selbstbestimmtest Bild

Selbst wenn keine finanziellen Nachteile zu erwarten sind, wenn Konten in den sozialen Medien über den Tod hinaus bestehen bleiben, erspart man den Hinterbliebenen viele Mühen und Stress. Denn ohne eine entsprechende Dokumentation der verwendeten Online-Dienste und was damit geschehen soll, können die Angehörigen nur erahnen, wie groß die Aufgabe überhaupt ist.

„Ein selbstbestimmtes Online-Bild von sich nach dem Tod kann nur jemand hinterlassen, wer sich um seinen digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten kümmert. Wir empfehlen eine ausführliche Dokumentation mit einer Liste aller verwendeten Online-Dienste, die im Todesfall an eine oder mehrere Vertrauenspersonen übergeben wird“, so Ebenberger.

ISPA-Broschüre informiert

Weitere Informationen zur Vorsorge und Hilfestellung für Hinterbliebene bietet die ISPA-Broschüre „Digitaler Nachlass“, die im Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at herausgegeben wurde. Sie kann auf der ISPA-Webseite unter www.ispa.at/digitaler-nachlass kostenlos heruntergeladen und als Print-Broschüre bestellt werden.


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