Soziale Medien und Blogs müssen bei der Umsetzung der Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dringend nachbessern, Banken und Krankenversicherungen kommen in der Wahrnehmung der Nutzer hingegen vergleichsweise gut weg. Das ergab eine aktuelle Befragung des Hamburger Marktforschungsinstituts EARSandEYES anlässlich des sich jährenden Inkrafttretens der DSGVO. [...]
So zeigen sich ganze 33 Prozent der Social-Media-Nutzer unzufrieden mit der Informationspolitik und praktischen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen durch Facebook, WhatsApp und Co. Auch Blogseiten werden von jedem fünften Befragten kritisch beurteilt, wobei sich hier gleichzeitig ein ähnlich großer Anteil (23 %) zufrieden mit der Umsetzung zeigt.
Die größte Zufriedenheit in Sachen Datenschutz äußern die Kunden von Banken und Finanzinstituten. Gut jeder Zweite (55 %) nimmt ihre Umsetzung der Bestimmungen als ausreichend wahr. Ähnlich wohlwollend werden ansonsten nur die Krankenkassen beurteilt, die mit 48 Prozent Zufriedenheit auf dem zweiten Platz landen – vor E-Mail-Anbietern und Online-Shops.
Insgesamt schneiden alle Institutionen bei den Nutzern, die nach eigener Aussage einige oder gute Kenntnisse von den Inhalten der DSGVO haben, deutlich besser ab.
Textwüsten und unnötige Abfragen: Das stört die Nutzer
Die Analyse der ungestützten Abfrage bestätigt den Eindruck, dass bei einem ernstzunehmenden Teil der Bevölkerung tatsächlich eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Inhalten und der Umsetzung der DSGVO stattfindet. So monieren viele Befragte explizit die mangelnde Transparenz von Unternehmen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die umfangreichen Datenschutzerklärungen etwa, deren Bestätigung viele Anbieter zur Voraussetzung für ihre Dienste machen, werden häufig als unverständlich oder sogar irreführend empfunden.
Besonders kritisch werden auch hier Soziale Medien wie Facebook beurteilt. Das Stimmungsbild in den offenen Nennungen ist klar: Der US-Anbieter kann es sich leisten, die europäischen Bestimmungen nur lückenhaft umzusetzen, um sein Modell der Nutzung persönlicher Daten ungestört weiter zu betreiben.
Auf Kritik bei den Nutzern stößt auch die unnötige Abfrage personenbezogener Daten ohne konkreten Anlass. Besonders trifft dies auf Pflichtangaben zu, ohne deren Angabe die Nutzung des jeweiligen Services unmöglich ist.
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