In diesem Kapitel wird der Datenschutzbericht des Jahres 2022 zusammengefasst und genauer angesehen. [...]
Der Datenschutzbericht der österreichischen Datenschutzbehörde 2022 wurde von der DSGVO-zt GmbH analysiert und lieferte folgende Erkenntnisse:
Zum Personalstand (Auszug aus dem Tätigkeitsbericht)
„Ende des Jahres 2022 arbeiteten 60 Mitarbeiter:innen in der Datenschutzbehörde. Dies entspricht 49,2 Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) und 10 Praktikant:innen im juristischen und im gehobenen Dienst (je 5). Diese Mitarbeiter:innen bearbeiteten unter anderem 4.890 Beschwerden im Zusammenhang mit Covid 19 und jene Beschwerden, die im „Regelbetrieb“ in der Behörde einlangten.
Neuerlich gilt der Dank Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić und ihrem Team, die mit der personellen, finanziellen und organisatorischen Ausstattung der Behörde dafür Sorge tragen, dass die Datenschutzbehörde ihren Aufgaben – wie in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen – nachkommen kann.“
Individualbeschwerden
Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 1.915 Individualbeschwerden bei der Datenschutzbehörde eingebracht – um 68% weniger als im Vorjahr. Dabei handelt es sich nicht um einen Rückgang im herkömmlichen Sinn, da 2021 wegen Covid 19 – Beschwerden über 6.000 Beschwerden eingegangen sind.
Dieser Überhang von 2021 wurde größtenteils abgearbeitet: In Summe wurden im Berichtsjahr 6.518 Beschwerden erledigt, davon 2.806 in Form eines Bescheides.
Amtswegige Verfahren
Amtswegig heißt, dass es sich um Prüfverfahren handelt, bei denen die DSB von sich ein Prüfverfahren einleitet – ohne dass dieses durch eine Anzeige oder eine Beschwerde ausgelöst wird.
Sicherheitsverletzungen nach Art. 33 DSGVO:
Die Anzahl der angezeigten Sicherheitsverletzungen ist um 30% auf 818 gefallen und hat sich auf dem Niveau von 2020 eingependelt.
Im Berichtsjahr 2022 wurden der Datenschutzbehörde 818 nationale Sicherheitsverletzungen (,,Data Breaches‘‘) gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet.
Dazu kamen 15 Meldungen betreffend grenzüberschreitender Sicherheitsverletzungen sowie 20 Sicherheitsverletzungen, die an andere Aufsichtsbehörden im Unionsgebiet herangetragen und der Datenschutzbehörde aufgrund von potenzieller Betroffenheit iSd Art. 4 Abs. 22 DSGVO im Rahmen eines Verfahrens gemäß Art. 65 DSGVO zur Kenntnis gebracht wurden.
Verwaltungsstrafverfahren
Zunehmend werden mehr Verwaltungsstrafverfahren beendet. Das liegt daran, dass sich diese Verfahren über einen längeren Zeitraum hinziehen und Verfahren, die in Vorjahren eröffnet wurden, abgeschlossen werden.
Dieses Diagramm zeigt, dass die Anzahl der eingeleiteten Verfahren großen Schwankungen unterliegt.
2022 halten sich die neuen Verfahren und deren Erledigung einigermaßen die Waage.
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG)
Mittlerweile gibt es 1.193 neue Verfahren – 1.156 betraf Beschwerden gegen Bescheide der DSB. Im Jahr 2022 wurde kein einziges Verfahren des BVG abgeschlossen.
Bußgelder:
2021 wurden 36 Geldbußen (11 davon gegenüber juristischen Personen) sowie sieben Verwarnungen ausgesprochen. Insgesamt hat die Datenschutzbehörde im Jahr 2021 Geldbußen in Höhe von circa EUR 24.700.000,00 verhängt.
Verhaltensregeln
Die DSB führt eine aktuelle Liste der genehmigten Verhaltensregeln. Die Statistik der letzten 3 Jahre zeigt, dass die Anzahl der Anträge annähernd gleichbleibt, aber einen Anstieg bei der Erledigung von Verhaltensregeln:
Weitere Themen des Berichts
- Höchstgerichtliche Entscheidungen
- Genehmigung im internationalen Datenverkehr
- DSGVO und DSG – Erfahrungen und legistische Maßnahmen
- Konsultationsverfahren
- DSGVO Erfahrungen und legistische Maßnahmen
- Europäische Zusammenarbeit
- Internationale Beziehungen
Autoren
Das Tagebuch wird zur Verfügung gestellt von:
DSGVO-zt GmbH
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