Datentransfer nach Japan nunmehr genehmigungsfrei möglich

Vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission die Datenschutzregelungen in Japan als gleichwertig mit der DSGVO eingestuft. Damit sind Daten der EU-Bürger in Japan gleich sicher wie innerhalb der EU. [...]

EU-Kommission stuft Japans Datenschutzregelungen gleichwertig mit DSGVO ein.
EU-Kommission stuft Japans Datenschutzregelungen gleichwertig mit DSGVO ein. (c) Pixabay

Im Gegensatz zum „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA, dass nur unternehmensbezogen gilt und zahllose Sonderregeln und Ausnahmen enthält, gilt die Vereinbarung mit Japan für alle Einrichtungen und alle persönlichen Daten.

Das Abkommen garantiert laut EU-Website:

  • strenge Zweckbindung („data is only processed for the purpose for which they were legally transferred from the EU, unless EU citizens give their consent for processing for a different purpose“)
  • nur notwendige Daten dürfen verarbeitet werden („data is processed to the extent necessary for this purpose“)
  • minimale Speicherdauer („data is kept for no longer than necessary for this purpose“)
  • Sicherung der Datenaktualität („the data is kept accurate and up to date„)
  • keine Übermittlung an unsichere Drittstaaten („data is never further transferred to individuals or entities abroad which do not guarantee an adequate level of protection, unless consent of EU individuals is obtained for such a transfer“)
  • Einhaltung von ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen („the processing should be done under appropriate security measures, protected against unauthorised or unlawful processing and against accidental loss, destruction or damage“)
  • zusätzliche Sicherheiten für sensible Daten („additional safeguards apply to sensitive data (data revealing health conditions, sexual orientation, political opinions etc.“)
  • Der Anpassungsprozess dauerte knapp zwei Jahre.

Die Verhandlungen zwischen EU und Japan zogen sich über fast zwei Jahre. Ein parallel verhandeltes Abkommen mit Südkorea steht noch aus und große Industrie- und Schwellenländer fehlen weiterhin. Japan ist somit das 16. Land außerhalb der EU, in das genehmigungsfrei persönliche Daten übermittelt werden dürfen.

Folgende Länder sind DSGVO-konform

In diese Länder dürfen persönliche Daten genehmigungsfrei übermittelt werden

  • Norwegen
  • Liechtenstein
  • Island
  • Andorra
  • Argentinien
  • Kanada (nur Firmen)
  • Faroe Inseln
  • Guernsey
  • Israel
  • Isle of Man
  • Jersey
  • Neuseeland
  • Schweiz
  • Uruguay
  • USA (beschränkt auf Firmen, die dem „Privacy Shield“ beigetreten sind)

Viele für Österreich wichtige Handels- und Geschäftspartner fehlen jedoch noch. Unter diese „Drittländer“ fallen unter anderem China, Brasilien, Indien, Australien, Südafrika, Mexiko, Russland, Ukraine, Hongkong, Taiwan.

Datenverkehr mit zahlreichen Ländern weiterhin genehmigungspflichtig

Für alle Drittländer ist die Übermittlung persönlicher Daten, unabhängig von der Art der Daten und des Umfangs genehmigungspflichtig. Hans G. Zeger, Geschäftsführer der e-commerce monitoring gmbh: „Nach unseren Beobachtungen ist nicht genehmigter internationaler Datenverkehr die häufigste Datenschutzfalle in die Österreichs Betriebe tappen.“

Es gibt zahllose Szenarien, bei denen internationaler Datenverkehr stattfindet, ohne dass sich die Beteiligten darüber bewusst sind. Schon das Anzeigen von Personendaten in diesen Drittländern sei eine genehmigungspflichtige Datenübermittlung. Auch das Weiterleiten von Personallisten, Mitarbeiterverzeichnissen oder Kontaktlisten per E-Mail in diese Drittstaaten gelte als internationaler Datenverkehr, so Zeger.Auch die Nutzung von Cloudservices mit Servern in einem dieser Drittstaaten sei als internationaler Datenvekehr zu werten.

Hans G. Zeger: „Bei vielen Billiganbietern von Cloudservices weiß der Kunde überhaupt nicht, wo seine Daten tatsächlich gespeichert werden. Vertraut eine Firma diesem Cloudservice Mitarbeiter– oder Kundendaten an, muss vorab eine Genehmigung bei der Datenschutzbehörde eingeholt werden. Das passiert aber praktisch nie.“

Auch wenn ein Unternehmen in einem Drittland eine Projektbaustelle einrichtet und in weiterer Folge auf die Mitarbeiterdaten in Österreich zugreift, handelt es sich um genehmigungspflichtigen Datenverkehr.

Strittig ist derzeit noch, ob schon eine kurze Dienstreise und die Einsicht in die interne Kunden– oder Mitarbeiterverwaltung am eigenen Notebook im ausländischen Hotelzimmer als internationaler Datenverkehr zu qualifizieren ist. Hier fehlen noch Datenschutzentscheidungen. Unternehmen mit Mitarbeitern die häufig auf Dienstreisen sind, sind jedoch gut beraten, für diese Fälle ebenfalls eine Datenschutzgenehmigung einzuholen.

Genehmigung kann durch Einzelzustimmung ersetzt werden

Die Datenschutzgenehmigung kann durch die Einwilligung jedes einzelnen Betroffenen ersetzt werden. Dies ist bei Mitarbeiter– oder Kundendaten jeoch unrealistisch. Man wird kaum von allen eine derartige Einwilligung bekommen.

Höchst realistisch ist diese Einwilligung bei ausländischen Dienstanbietern, deren Services ein EU-Bürger unbedingt benutzen will. In diesen Fällen wird meist zu allem zugestimmt, egal wie problematisch die Formulierungen sind. Daher bedienen sich viele Internetanbieter dieser „billigen“ Möglichkeit zum „legalen“ Datenverkehr in unsichere Drittländer.

Fehlende Genehmigungen können zu hohen Strafen führen

Eine fehlende Genehmigung zum internationalen Datenverkehr ist kein Kavaliersdelikt und ist mit hohen Geldstrafen bedroht. Gemäß Art 83 DSGVO können bei Verletzungen Strafen bis zu zehn Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängt werden. Größenordnungen, die bei international agierenden Unternehmen der Bau-, KFZ-, Elektronik- oder Energie-Industrie rasch zu 50 und mehr Millionen Euro Strafe führen können.

Zusätzlich droht diesen Unternehmen auch noch ungemach durch Mitbewerber, die etwa bei einem internationlen Projekt zu kurz gekommen sind. Diese könnten mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit nach UWG klagen.

Umfassendes Datenschutzmanagment erforderlich

Um diesen und ähnlichen – teuren – Datenschutzfallen zu entgehen, ist umfassendes Datenschutzmanagment erforderlich. Die e-commerce monitoring gmbh bietet in Kooperation mit der ARGE DATEN ab 9. April 2019 einen fundierten Datenschutz-Lehrgang an. Infos dazu findenInteressierte hier:  http://www.datenschutz-seminar.at/dsb.pdf.


Mehr Artikel

Rüdiger Linhart, Vorsitzender der Berufsgruppe IT der Fachgruppe UBIT Wien. (c) WeinwurmFotografie
Interview

IT-Berufe im Fokus: Innovative Lösungen gegen den Fachkräftemangel

Angesichts des anhaltenden IT-Fachkräftemangels ist schnelles Handeln gefordert. Die Fachgruppe IT der UBIT Wien setzt in einer Kampagne genau hier an: Mit einem breiten Ansatz soll das vielfältige Berufsbild attraktiver gemacht und innovative Ausbildungswege aufgezeigt werden. IT WELT.at hat dazu mit Rüdiger Linhart, Vorsitzender der Berufsgruppe IT der Fachgruppe UBIT Wien, ein Interview geführt. […]

News

ISO/IEC 27001 erhöht Informationssicherheit bei 81 Prozent der zertifizierten Unternehmen

Eine Umfrage unter 200 Personen verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen in Österreich hat erstmals abgefragt, inwiefern der internationale Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISO/IEC 27001) bei der Bewältigung von Security-Problemen in der Praxis unterstützt. Ergebnis: Rund 81 Prozent der zertifizierten Unternehmen gaben an, dass sich durch die ISO/IEC 27001 die Informationssicherheit in ihrem Unternehmen erhöht hat. […]

News

Public Key Infrastructure: Best Practices für einen erfolgreichen Zertifikats-Widerruf

Um die Sicherheit ihrer Public Key Infrastructure (PKI) aufrecht zu erhalten, müssen PKI-Teams, sobald bei einer Zertifizierungsstelle eine Sicherheitslücke entdeckt worden ist, sämtliche betroffenen Zertifikate widerrufen. Ein wichtiger Vorgang, der zwar nicht regelmäßig, aber doch so häufig auftritt, dass es sich lohnt, PKI-Teams einige Best Practices für einen effektiven und effizienten Zertifikatswiderruf an die Hand zu geben. […]

News

UBIT Security-Talk: Cyberkriminalität wächst unaufhaltsam

Jedes Unternehmen, das IT-Systeme nutzt, ist potenziell gefährdet Opfer von Cyberkriminalität zu werden, denn die Bedrohung und die Anzahl der Hackerangriffe in Österreich nimmt stetig zu. Die Experts Group IT-Security der Wirtschaftskammer Salzburg lädt am 11. November 2024 zum „UBIT Security-Talk Cyber Defense“ ein, um Unternehmen in Salzburg zu unterstützen, sich besser gegen diese Bedrohungen zu wappnen. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*