In einem interfraktionellen Antrag fordert der Bundestag in Deutschland den ausschließlich urheberrechtlichen Schutz von Software. Damit soll die hohe Zahl an Softwarepatenten eingedämmt werden, vor denen IT-Mittelstandsverbände schon seit längerem warnen. [...]
Mit dem am Freitag vergangener Woche verabschiedeten Antrag haben die Vertreter des deutschen IT-Mittelstands ein Teilziel erreicht. Vor allem der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das Votum der Volksvertreter. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten die Verbände bereits vor negativen Auswirkungen von Softwarepatenten auf mittelständische IT-Anbieter gewarnt: „Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt“, erklärte BITMi-Präsident Oliver Grün das Engagement der Verbände und ihre Forderung nach gesetzlichen Maßnahmen.
Der vom Bundestag einstimmig beschlossene interfraktionelle Antrag trägt den sperrigen Titel „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“. Die Kernforderung ist, dass Softwarelösungen ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden sollen und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt werden dürfe. Eine Ausnahme soll lediglich für Lösungen gelten, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.
Die Verbandsvertreter des IT-Mittelstands warnen in diesem Kontext davor, die Verantwortung für gesetzliche Regelungen an Brüssel abzugeben, da die EU seit Jahren nicht in der Lage sei, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu treffen. „Deutschland muss daher gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen“, so Johannes Sommer vom BIKT.
BIKT und BITMi schlagen dazu eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Eine solche Bestimmung würde verhindern, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus empfehlen die Verbände, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt. (idg/rnf)
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