Deutschland: Datenbremse ruft Kartellamt auf den Plan

Die angekündigte Daten-Drosselung der Deutschen Telekom im Internet hat das deutsche Kartellamt auf den Plan gerufen. [...]

„Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an“, bestätigte Kartellamtschef Andreas Mundt. Dabei sind die Wettbewerbshüter schon tätig geworden: „Wir haben der Deutschen Telekom bereits Anfang Mai schriftlich Fragen zu ihren Drosselungsplänen gestellt“, betonte Mundt.

Das Kartellamt wolle vor allem unter die Lupe nehmen, ob die Telekom „konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt“. Werden Offerte von Wettbewerbern von der Telekom bei der Übertragungsgeschwindigkeit benachteiligt, könnte dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen.

„Gegenwärtig“, stellte Mundt indes klar, sehe seine Behörde „keine Veranlassung für die Einleitung eines Verfahrens“. Das Kartellamt werde die Antworten des Bonner Konzerns auf seine Anfragen aber noch „in Ruhe auswerten“.

Die Deutsche Telekom will die Fragen der Behörde nach Aussagen eines Konzernsprechers beantworten. „Entertain ist ein Dienst, für den Kunden extra bezahlen.“ Insofern sei es auch gerechtfertigt, dass das Übertragungsvolumen nicht angerechnet werde, sagte der Sprecher. Zudem sei Entertain kein klassischer Internetdienst, sondern Fernsehen. Andere hauseigene Internet-Angebote der Telekom wie etwa die Film-Plattform Videoload sollten hingegen genauso auf das Inklusiv-Volumen der neuen DSL-Tarife angerechnet werden wie Dienste von Rivalen, ergänzte der Sprecher.

KEINE DISKRIMINIERUNG
Zuvor hatte bereits die Bundesnetzagentur von der Telekom Klarheit über ihre Pläne zur Drosselung der Datenmenge im Internet verlangt. Behördenpräsident Jochen Homann sagte, die Telekom müsse für Transparenz und Netzneutralität sorgen: „Netzneutralität heißt eben, dass es keine Diskriminierung von anderen Anbietern oder umgekehrt eine Bevorzugung des eigenen Angebots geben kann.“ Grundsätzlich stehe es der Telekom aber frei, wie sie ihre Tarife gestalte.

Dies steht dem ehemaligen Staatsmonopolisten auch nach dem Wettbewerbsrecht zu – denn grundsätzlich ist jeder Anbieter frei in der Entscheidung darüber, ob und wie er seine DSL-Tarifstruktur ändert. Das Bundeskartellamtes könnte nur dann eingreifen, wenn die Telekom missbräuchlich gegen Wettbewerber vorgeht. Wenn konzerneigene Angebote etwa gegenüber identischen konkurrierenden Angeboten in der Übertragungsgeschwindigkeit bevorzugt werden, könnte dies einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb darstellen.

Die Deutsche Telekom hatte im April angekündigt, die Geschwindigkeit von Internetpauschaltarifen zu drosseln, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht wurde. Dies könnte etwa Kunden betreffen, die sich aus dem Netz viele Filme herunterladen. Zunächst verankert die Telekom das Tempolimit ab Mai in den DSL-Verträgen. Gelten sollen die Regeln dann ab 2016. Die Pläne hatten Kritik aus den Reihen der Politik und von Verbraucherschützern hervorgerufen. Die Deutsche Telekom hatte dagegen erklärt, die meisten Kunden würden die „Volumenbegrenzung“ im Internet gar nicht erst bemerken. (apa)


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