Deutschland stellt Weichen für automatisiertes Fahren

Der deutsche Bundestag hat eine Änderung des Straßenverkehrgesetzes verabschiedet, die erstmals Regeln für das automatisierte Fahren auf deutschen Straßen schafft. [...]

Unter Mitwirkung von Experten wurde im deutschen Parlament konkretisiert, welche Tätigkeiten der Fahrer ausüben darf, während der Autopilot das Steuer übernimmt, und in welchem Zeitraum er wieder das Lenkrad übernehmen muss, sobald ihn der Computer dazu auffordert. Der deutsche  Digitalverband Bitkom begrüßt diese Gesetzesänderung. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „Die neuen Regelungen schaffen vor allem Rechtssicherheit für die Fahrer von Fahrzeugen mit Autopilot.“ 
Dabei gilt: Der Fahrer muss demnach nicht wie ursprünglich vorgesehen ständig das Verkehrsgeschehen überwachen, sondern er muss nur bereit sein, einen Warnhinweis wahrzunehmen und dann wieder das Steuer zu übernehmen. Dies entspricht auch den Wünschen der deutschen Bürger, von denen nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom 34 Prozent während der Fahrt in einem autonomen Fahrzeug gerne lesen würden, 24 Prozent Filme schauen und 15 Prozent arbeiten wollen.

Geregelte Fahrdatenspeicherung
Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht zudem klarere und transparentere Regeln vor, welche Daten durch das Fahrzeug gespeichert werden, um im Falle eines Unfalls die Ursache aufzuklären. So soll künftig gespeichert werden, wann der Autopilot und wann der menschliche Fahrer die Kontrolle hatte, ob technische Störungen vorlagen sowie an welcher Position das Fahrzeug sich wann befand. Gleichzeitig sollen die Daten nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn das Fahrzeug nicht in einen Unfall verwickelt ist. Beim automatisierten Fahren sehe Bitkom noch keinen Massenmarkt, so Rohleder, es gehe aber darum, diese Zukunftstechnologie in Deutschland rasch auf die Straße zu bringen. Dies wird durch das Gesetz möglich. Für Diskussionen gibt es aber dennoch genügend Material, man denke nur an weiterhin nicht restlos geklärte Fragen wie Haftungsregeln oder die Datennutzung. Dennoch warnt Rohleder für einer „Überregelung“:“Wir dürfen nicht den Fehler machen, erst in einer jahrelangen Debatte alles bis zu Ende regeln zu wollen. Dann werden andere Länder Fakten schaffen und wir nur noch die Möglichkeit haben, diese Technologie zu nutzen.“ Eine große Mehrheit der Deutschen wünscht sich nach Auskunft des Bitkom eine serienmäßige Datenspeicherung, um im Falle eines Unfalls die Schuldfrage zu klären. Drei Viertel der Deutschen (75 Prozent) wünschen sich eine solche Black Box, wie sie in Flugzeugen üblich ist, in allen Autos, die mit einem Autopiloten ausgerüstet sind.
Ausbau der Infrastruktur als nächster Schritt
Nach der gesetzlichen Weichenstellung fordert der Bitkom nun den Ausbau einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur an und in den Straßen. So benötigt der Autopilot regelmäßig aktuelle Informationen über die Verkehrssituation und den Zustand der Strecke, um rechtzeitig auf Gefahrensituationen reagieren zu können.
Automatisiertes Fahren in Österreich
In Österreich wurde die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), mit der das Verkehrsministerium den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich schafft, bereits Ende Juni 2016 im Nationalrat beschlossen. Damit wurden Tests von automatisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßennetz unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Gesetz trat noch Ende2016 in Kraft.
Obgleich mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) die Lenkerpflichten für das automatisierte Fahren adaptiert wurden, dürfen fahrerlose Autos aber auch weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. 
Mit der vorgelegten Gesetzesnovelle hat das Verkehrsministerium eine Regelung erarbeitet, um das automatisierte Fahren unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Bislang dürfen bestimmte Assistenzsysteme beziehungsweise automatisierte Fahrsysteme nicht genutzt werden, da das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss. Jetzt ist geregelt, welche Fahraufgaben unter welchen Bedingungen an automatisierte Fahrsysteme übertragen werden dürfen.
Neben den Änderungen im Kraftfahrgesetz sind auch Förderungen für die Errichtung und den Betrieb von Testumgebungen vorgesehen. Das Verkehrsministerium stellt in den kommenden Jahren ein Förderpaket in Höhe von 20 Millionen Euro für automatisiertes Fahren zur Verfügung.


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