Die heimischen Regulierungsbehörden TKK und RTR haben eine Meldung dementiert, wonach es Grünes Licht für die Übernahme des drittgrößten Mobilfunkanbieters Orange durch den Verfolger Hutchison 3G Austria (Drei) gebe. [...]
RTR und TKK hätten auf Ersuchen der Europäischen Kommission und in Abstimmung mit ihr Bedingungen erwogen, die erfüllt sein müssten, um einer Übertragung von Frequenzen der Orange an die H3G zuzustimmen. Die Zuständigkeit der österreichischen Telekom-Regulierungsbehörden beziehe sich also nicht auf die Genehmigung einer Fusion an sich, sondern lediglich auf die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Frequenzübertragungen.
Das derzeit anhängige Verfahren zur Übernahme der Orange durch die Drei falle in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission, jenes des Verkaufs der Yesss! an die A1 liege in der Zuständigkeit des nationalen Kartellgerichts. „Nach Kenntnisstand der RTR ist noch keines der beiden genannten Verfahren abgeschlossen“, heißt es. Die TKK habe mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu prüfen. Sie müsse die Überlassung der Frequenzen untersagen, wenn trotz Auferlegung von Auflagen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die Überlassung wahrscheinlich ist. Die TKK werde voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres dazu eine Entscheidung treffen.
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