Weil der Mobilfunker "3" den Wettbewerbshütern in Brüssel am 19. Oktober neue Zugeständnisse angeboten hat, hat sich die Frist für die Prüfung der beantragten Orange-Übernahme durch "3" automatisch um weitere 15 Werktage verlängert. [...]
Weil der Mobilfunker „3“ (Hutchison 3G) den Wettbewerbshütern in Brüssel am vergangenen Freitag (19. Oktober) neue Zugeständnisse angeboten hat, hat sich die Frist für die Prüfung der beantragten Orange-Übernahme durch „3“ automatisch um weitere 15 Werktage verlängert – somit ergibt sich als neue voraussichtliche Deadline für die EU-Entscheidung über die beantragte Fusion der 21. Dezember.
Ähnliche Fristerstreckungen hatte es in der Vergangenheit mehrfach gegeben, zuletzt galt der 30. November 2012 als „provisional deadline“. „3“-Chef Jan Trionow hatte in der Vergangenheit jede Verzögerung des Genehmigung als nachteilig für die Kunden und den Standort Österreich kritisiert, weil dadurch auch die anstehende Frequenzversteigerung weiter verzögert werde. Weitere Zugeständnisse an die EU-Kommission waren aber offenbar unvermeidlich, weil den Kartellwächtern die angebotene Öffnung des „3“-Mobilfunknetzes für virtuelle Anbieter nicht reicht. Welche zusätzlichen Bürden sich „3“ nun aufzuerlegen bereit ist, wollten weder das Unternehmen noch die Kommission kommentieren.
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