Die Frist für die Prüfung der EU-Wettbewerbshüter für die Übernahme des Mobilfunkers Orange in Österreich durch "3" (Hutchison 3G) ist von der EU-Kommission um drei Tage verlängert worden. T-Mobile fordert zusätzliche Auflagen. [...]
Die Frist für die Prüfung der EU-Wettbewerbshüter für die Übernahme des Mobilfunkers Orange in Österreich durch „3“ (Hutchison 3G) ist von der EU-Kommission um drei Tage verlängert worden. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben nun bis zum 30. November Zeit, die Firmenfusion auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu untersuchen.
Auf Anfrage teilte die EU-Kommission mit, die Frist sei im Einvernehmen mit den Parteien gestreckt worden. Dies ist nach der EU-Fusionsverordnung möglich. Im Juli hatte die EU-Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die geplante Übernahme geäußert. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia erklärte damals, mit der Übernahme würde die Zahl der Netzbetreiber in Österreich von vier auf drei reduziert. Daher müsse die Kommission sicherstellen, dass der Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen für die Endkunden führe. Konkret forderte die EU-Kommission zuletzt, dass Drei sein Netz für andere Betreiber, die kein eigenes Netz haben, öffnet.
Die vom Mobilfunkbetreiber „3“ (Hutchison 3G) angekündigte Öffnung seines Funknetzes für virtuelle Mobilfunkbetreiber (MVNO, Mobile Virtual Network Operators) wäre nach Ansicht des Konkurrenten T-Mobile nicht ausreichend, um einen fairen Wettbewerb nach der geplanten Übernahme von Orange durch Hutchison zu gewährleisten.
Weil das fusionierte Unternehmen durch die Zusammenlegung der Frequenzen einen Vorsprung von bis zu zwei Jahren beim Ausbau der neuen Mobilfunktechnik LTE hätte, dürfte die Fusion nur mit Auflagen auch bei der Neuverteilung des frei werdendenden Frequenzspektrums und der Sendestandorte geben, verlangte der scheidende T-Mobile-Chef Robert Chvatal am Mittwoch bei den Alpbacher Wirtschaftsgesprächen.
Die wegen der geplanten Fusion ohnehin schon verschobene Frequenzauktion könne den durch den Zusammenschluss entstehenden Nachteil für T-Mobile Austria nicht ausgleichen, argumentiert Chvatal. Vor allem im Datenbereich würde für „3“ und den Marktführer A1 ein wesentlicher Konkurrenzvorteil entstehen.
Dazu komme, dass die von „3“ angebotenen Wholesale-Preise für virtuelle Betreiber diesen nicht erlauben würden, mit den niedrigen Endkundenpreisen auf dem Markt mitzuhalten und dabei einen positiven Deckungsbeitrag zu erzielen. Niedrigere Preise wären nur möglich, wenn ein virtueller Betreiber – Medienberichten zufolge will künftig UPC auch als virtueller Mobilfunker auftreten – sein Mobilfunkangebot durch andere Produkte wie Festnetz oder Fernsehen quer subventionieren kann. Anreize für echte Marktneueinsteiger gebe es nicht.
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