Ob als Spielzeug für Technikfreaks oder innovatives Forschungsinstrument – die Zahl der Drohnen nimmt in Österreich ständig zu. Welche Rechte und Pflichten mit dem Kauf einer Drohne verbunden sind, wissen viele Österreicher jedoch nicht. Hier leisten der österreichische Versicherungsverband VVO, das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und Austro Control Aufklärung und erklären, was erlaubt ist und was nicht. [...]
Längst haben sich die kleinen, unbemannten Flugobjekte in Elektromärkten ihren eigenen Ausstellungsbereich erkämpft. Und das wohl zurecht: Laut einer aktuellen KFV-Erhebung würde jeder dritte Österreicher gerne eine Drohne nutzen. „Der wohl häufigste Grund, um sich eine Drohne zu kaufen, ist der Spaßfaktor. Doch auch wenn die Steuerung einer Drohne viel Freude macht, sollte die Sicherheit nicht zu kurz kommen“, so Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender von UNIQA Österreich und Vizepräsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO. Zwar hat es laut Löger bisher weder in Österreich, noch in anderen Ländern, viele Schadensfälle gegeben, doch rät der Versicherungsexperte jedenfalls zu einer Risikoabsicherung über eine Versicherung.
Wissensdefizite rund um rechtliche Vorschriften
Eine aktuelle Erhebung des KFV zeigt, dass österreichische Drohnen-Fans häufig nur unzureichend über die hierzulande geltenden Bestimmungen Bescheid wissen. 58 Prozent der Befragten geben an, zumindest ungefähr über die rechtlichen Vorschriften bezüglich der Nutzung von Drohnen informiert zu sein. Zugleich geben aber vier von zehn Personen ganz offen zu, gar nichts über die rechtlichen Aspekte der Drohnennutzung zu wissen. „Die Ergebnisse unserer Erhebung zeigen deutlich, dass hinsichtlich der Frage, was rund um die Nutzung von Drohnen erlaubt ist, noch großer Aufklärungs- und Informationsbedarf besteht“, betont Othmar Thann, Direktor des KFV. „Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist.“ Eigenen Angaben zufolge lernen die österreichischen Drohnen-Fans die Handhabung vor allem vom sozialen Umfeld und aus dem Internet.
Österreichisches Regulativ als Vorbild für Europa
Die Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen auf. Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. Es werden allerdings genaue Kriterien und Standards definiert, die sicherstellen sollen, dass diese Luftfahrzeuge sicher unterwegs sind und niemanden gefährden. Austro Control hat dazu Durchführungsbestimmungen erlassen, die bei der Bewilligung in erster Linie auf das Gefährdungspotential abstellen. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklassen (bis 5 kg, 5 bis 25 kg und 25 bis einschließlich 150 kg). Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen. „Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiterrolle übernommen“, erklärt Heinz Sommerbauer, CEO von Austro Control. „Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der jetzt von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an einem gesamteuropäischen Regelwerk arbeitet, übernommen wird.“
Seit Inkrafttreten des novellierten Luftfahrtgesetzes gab es insgesamt rund 3.000 Anträge, davon wurden rund 2.400 bewilligt. 2016 gab es 1.195 Bewilligungen (2015: 410; 2014: 150).
Rechtlichen Vorschriften und Tipps zum Einsatz von Drohnen in Österreich
- Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
- Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
- Bei manchen privaten Haftpflichtversicherungen sind auch Flugmodelle bis 5 kg, manchmal bis 25 kg mitversichert. Dies gilt nur für Flugmodelle (auch Drohnen) ohne Kameras. Ist eine Kamera montiert, handelt es sich nicht mehr um ein Flugmodell.
- Ob eine Drohne anmeldungspflichtig ist, muss der Besitzer selbst feststellen (Gewicht auf dem Datenblatt). Es gibt gegenwärtig keine Hinweise zur Anmeldungspflicht auf entsprechenden Drohnen im Handel.
- Für die Anmeldung benötigt man eine Versicherungsbestätigung, einen Lichtbildausweis, der bestätigt, dass man über 16 Jahre alt ist, ein Foto von der anzumeldenden Drohne sowie einige aus dem Datenblatt ersichtliche Spezifikationen.
- Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten außerdem Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.
- Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro. Die Versicherungssumme für eine typische, private Drohne ab 250 Gramm liegt bei etwa 100 bis 150 Euro pro Jahr.
- Beim Steuern einer Drohne muss immer (!) Sichtkontakt mit der Drohne vorhanden sein. Das Steuern per VR-Brille ist in Österreich verboten.
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