Drohnen zum Fest: Das sollten Beschenkte wissen

Drohnen landen in Österreich einer aktuellen Amazon-Prognose zufolge dieses Jahr nach Büchern am zweithäufigsten zu Weihnachten als Geschenk unter dem Baum - und obwohl der Handel allein für die Alpenrepublik von rund 15.000 Flugdrohnen ausgeht, wissen viele Besitzer kaum etwas zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hintergrundwissen zahlt sich angesichts von Bußgeldern von bis zu 22.000 Euro jedoch aus. [...]

Wer sicher und verantwortungsvoll mit Drohnen hantieren will, kommt in Österreich an einer Drohnen-Bewilligung der Klasse 1 nicht vorbei – ganz egal, ob private oder gewerbliche Nutzung. Denn bei der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control bewilligt werden müssen alle Drohnen über 250 Gramm mit montierter Kamera – ausgenommen einer Kamera, die ausschließlich zum Betrieb des Fluggeräts benötigt wird.
Bewilligungen für Drohnen wollen vorbereitet sein. Die Unterlagen umfassen das Formular der Behörde, Fotos der Drohne, Deklarationen der Betriebssicherheit mit zusätzlicher Angabe von Bodenwind-Werten, Angaben zur Betriebsmasse und eine spezielle Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz sowie Angaben zum Betrieb und Besitzer der Drohne. Die Bewilligung – nur bei positiven Bescheid – ist nicht ganz billig und kostet derzeit rund 293 Euro.
„Drohnen-Besitzer sollten jedoch Acht geben, da die Behörde bei unvollständigen Unterlagen oder fehlerhaftem Antrag eine zusätzliche Gebühr von ‚pro Organ und angefangener halber Stunde‘ 68 Euro plus 20 Prozent Mehrwertsteuer zusätzlich verrechnet“, warnt Werner Noisternigg, Geschäftsführer des Salzburger Startups drohnenbewilligung.at. „Wir verzeichnen einen signifikanten Anstieg an Bewilligungen sowie einen steigenden Bedarf an Schulungen von Verkaufspersonal“, fügt er hinzu.
Bei Bestimmungen aufpassen
Drohnen-Liebhaber sollten zudem wissen, dass eine Bewilligung ihres Fluggerätes selbst bei vollständig bei der Austro Control eingereichten Unterlagen einige Zeit in Anspruch nimmt. „Wir rechnen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von drei bis vier Wochen, das hohe Aufkommen von Weichnachten mit eingerechnet“, so Noisternigg. Die Dauer der Gültigkeit einer Bewilligung in Österreich liege bei einem Jahr und beziehe sich nur auf Flüge über unbesiedeltem und unbebautem Gebiet. Zudem würden sich Besitzer verpflichten, ein Logbuch zu führen und mit ihrem maximal fünf Kilo schweren Gerät nicht höher als 150 Meter zu fliegen.
Hinzu kommen spezielle Richtlinien für bestimmte Einsatzorte: „Wer sich im Flug über dem Stephansdom oder über einer Menschenansammlung wie einer Sportveranstaltung sieht, muss spezielle Bewilligungen einholen – anders die rechtliche Situation in Deutschland. Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht von maximal fünf Kilo. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird“, so der Experte. „Die sieht hier ebenfalls eine Haftpflichtversicherung vor, einen Befähigungsnachweis des Piloten, das Datenblatt der Drohne, Angaben zum Antragsteller sowie den Zweck des Betriebs.“
Andere Gesetzeslage in Deutschland
In Deutschland sieht die Rechtslage anders aus. So hat eine Bewilligung eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren. Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter und der Betrieb ist nur in Sichtweite erlaubt. Zudem ist kein Betrieb über Menschenansammlungen gestattet. Logbuch-Pflicht sowie Maximalgewicht von fünf Kilogramm sind hingegen gleich wie in Österreich. Da es in Deutschland Ländersache ist und keine einheitliche Vorgabe besteht, bewegt man sich hier zwischen 30 und 500 Euro für eine Bewilligung.
Noisternigg: „Die EU-Luftfahrtagentur EASA arbeitet an einem paneuropäische Konzept, das für Drohnenpiloten deutliche Erleichterungen bringen könnte. Im Falle eines Zwischenfalles oder Unfalles mit einer Drohne ist man nun doch gut beraten, den vorgegebenen Weg einzuschlagen, denn das Gefahrenpotenzial ist enorm.“
Der Experte schildert mögliche Szenarien: „Vom Personenschaden bis hin zu außer Kontrolle geratenen Drohnen im Bereich einer Bundesstraße oder Autobahn kann dies zu verheerenden Folgen führen. Man denke an den Beinahe-Crash mit Marcel Hirscher vom Dezember 2015 mit einer professionellen Drohne, welcher um Haaresbreite beim Slalom von Madonna di Campiglio von einer abstürzenden Drohne verfehlt wurde“, resümiert Noisternigg.

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