DSAG-Initiative sorgt für Klarheit bei der Lizenzpflicht und größere Kundensicherheit

Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) und SAP arbeiten gemeinsam daran, das Thema Lizenzen zu modernisieren und an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen. Mit der Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien (SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications) wurde nun ein erster Meilenstein gesetzt. [...]

Für Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support ist die Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien ein wichtiger Erfolg im Bereich der Software-Lizenzierung. Lange habe man auf das Ergebnis hingearbeitet und hoffe, dass es der Startschuss für weitere Modifikationen bei den Softwarelizenzen sein werde, so Oczko: „Damit wurde eine Regelung gefunden, die viele Streitfälle klärt oder gar komplett löst. Außerdem steigert dies signifikant die Rechtssicherheit der Kunden gegenüber der SAP und fördert die Innovation im SAP-Umfeld“.
IT-Szenarien, in die Drittanbieter involviert sind (SAP NetWeaver Foundation für 3rd Party Applications), sind nun nur dann lizenzpflichtig, wenn dafür SAP-Systeme wie SAP NetWeaver als Plattform für Geschäftsanwendungen genutzt werden. Lizenzfrei sind hingegen ab sofort Lösungen von Drittanbietern, die zwar über Schnittstellen in SAP-Lösungen integriert sind, aber nicht den SAP NetWeaver als Plattform nutzen. Dies trifft zum Beispiel auf mobile Anwendungen und Scanner zu. „Damit wurden nun für die Kunden klare Verhältnisse geschaffen, wofür Lizenzen bei den Drittanbieter-Szenarien anfallen und wofür nicht“, erläutert Andreas Oczko. DSAG-Vorstand Operations/Service & Support.
Keine Lizenzen für kundenspezifische Reports
Zudem haben die DSAG und SAP zum Nutzen der Anwender vereinbart, dass künftig keine Lizenzgebühren beim Einsatz der entsprechenden SAP-NetWeaver-Plattform anfallen, wenn lediglich der bestehende Quellcode der SAP-Software oder die Metadaten wie Dokumente, Daten oder Dateien geändert werden. 
Lizenzfrei bleibt beispielsweise, 

  • wenn nur bestehende Funktionalität der SAP-Software ausgeprägt, verbessert oder geändert und keine neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt wird. Für neue kundenspezifische Reports auf bestehende Datenbanktabellen würden damit keine Lizenzen anfallen. 
  • wenn Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (APIs) genutzt und darüber neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die nicht auf Datenbankinformationen zugreifen, zum Beispiel bei der Lageroptimierung, die nur auf Applikationsebene mit der SAP-Anwendung kommuniziert. 
  • die Konfiguration von SAP-Software im Sinne kundenspezifischer Einstellungen.

Die vorhergehenden Regelungen waren teilweise unvollständig, missverständlich oder ungenau. Mit der aktuellen Neuregelung wurde nun zum Beispiel klargestellt, dass auch Partner-Add-ons wie kundeneigene Entwicklungen behandelt werden.
Für die angeführten Szenarien hält Andreas Oczko die SAP NetWeaver Runtime für ausreichend, die in den normalen SAP-Lizenzen enthalten ist. So darf beispielsweise ein Professional User ein Partner-Add-on ohne zusätzliche SAP-Lizenzen nutzen, sofern das Add-on in die oben erwähnten Kategorien fällt. Wird darüber hinaus neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt, die auf Informationen in der Datenbank zugreift, wird in der Regel die SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications benötigt. „Dies ist eine nachvollziehbare Praxis um zu verhindern, dass SAP-Software unberechtigterweise lizenzfrei genutzt werden könnte“, kommentiert der DSAG-Vorstand.


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